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Datenschutzerklärung

Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Arbeit und Befugnisse

Befugnisse gegenüber Behörden

Die Landesbeauftragte und ihre Mitarbeitenden sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von der zuständigen obersten Landes­behörde und den Ausländer­behörden Auskünfte einzuholen, Akten einzusehen und Stellung­nahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienst­stellen und Einrichtungen des Landes.

Befugnisse in Rechtssetzungsverfahren

Der Landtag oder die Landes­regierung haben die Landesbeauftragte zu Entwürfen von Rechts­vorschriften, die die Belange von Flüchtlingen, Asyl­suchenden oder Zuwanderinnen und Zuwanderern betreffen, frühzeitig und vollständig zu unterrichten und sie anzuhören.

Zusammenarbeit mit Parlament, Regierung und Presse

Der Landesbeauftragten kann in Ausschüssen des Landtages zu Themen, die die Belange seines Geschäfts­bereiches betreffen, auf Wunsch das Wort erteilt werden. In Ausübung ihrer Tätigkeit sucht die Landesbeauftragte das Gespräch, insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern der Legislative und Exekutive, um die an sie heran­getragenen aktuellen und allgemeinen Themen und Probleme aus ihrem Geschäfts­bereich zu erörtern und im Sinne der Zugewanderten zu vertreten. Dabei geht die Landesbeauftragte Hinweisen auf Miss­stände nach. Gegebenen­falls bemüht sie sich um Abhilfe. Anlass­bezogen gibt die Landesbeauftragte öffentliche Erklärungen ab.

Kontakt

Telefon: 0431 988-1291/-1276
Telefax: 0431 988-6101 293

fb@landtag.ltsh.de

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag
9.00 bis 15.00 Uhr

Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Anschrift

Karolinenweg 1
24105 Kiel