Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Informationsveranstaltung | 3. Februar 2025 | 13 bis 15 Uhr | Konferenzsaal des Landeshauses, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Am 6. November 2023 haben sich die Ministerpräsident:innen der Länder und die Bundesregierung über die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verständigt. Gemeinsam mit weiteren 13 Bundesländern hat sich Schleswig-Holstein am länderübergreifenden Vergabeverfahren unter Federführung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Einführung der Bezahlkarte beteiligt. Die Bezahlkarte wird mit Beginn dieses Jahres in Schleswig-Holstein ausgegeben und stufenweise landesweit eingeführt.
Wir möchten im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Ausgestaltung und die Einführung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein informieren.
Wir freuen uns, dass wir Frau Katja Ralfs, Abteilungsleiterin für Integration, Teilhabe und Ehrenamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes, für den Input gewinnen konnten. Es werden das Konzept, die Erlasslage, alle praktischen Umsetzungsschritte sowie die Zeitschiene für die Einführung der Bezahlkarte dargestellt. Gern werden wir auch Ihre Fragen zur Einführung der Bezahlkarte aufnehmen und beantworten.
Die Veranstaltung findet im Konferenzsaal des Landeshauses, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, statt.
Falls Sie an unserer Veranstaltung teilnehmen möchten und Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der Veranstaltung ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden muss. Sie erhalten einen Besucher*innenausweis für das Landeshaus.
Diese Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit der Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden.
Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein