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Die Bürgerbeauftragte wird auf Vorschlag der Fraktionen vom Schleswig-Holsteinischen Landtag für sechs Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Sie ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Dienstaufsicht liegt beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz – BüPolBG.
1988 – 1995: Eugen Glombig
1995 – 2001: Sigrid Warnicke
2001 – 2014: Birgit Wille
seit dem 9. Mai 2014: Samiah El Samadoni
Am 22. September 1988 unterzeichnete der damalige Ministerpräsident Björn Engholm den Erlass, mit dem das Amt des Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten und Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung bei der Staatskanzlei eingerichtet wurde.
1994 wurde die Stelle aufgeteilt und das Amt eines Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung geschaffen. Die Funktion des Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten wurde beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages angegliedert – fortan wählte der Landtag die Beauftragte. 1999 zog das Büro von der Adolfstraße 48 in den heutigen Dienstsitz am Karolinenweg 1.
Seit Bestehen der Einrichtung bis zum 31. Dezember 2023 gingen insgesamt 101.217 Petitionen bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ein.