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Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gewährt. Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich aus der Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Es gelten aber Miethöchstbeträge, die nach Mietenstufen gestaffelt sind.
Für die Bearbeitung entsprechender Anträge sind die Wohngeldstellen der Städte, Gemeinden und Ämter zuständig.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.