Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Das soziale Entschädigungsrecht regelt Versorgungsansprüche von Personen, die aufgrund von Einwirkungen, für die der Staat bzw. die Allgemeinheit die Verantwortung trägt, Gesundheitsschäden erlitten haben. Das soziale Entschädigungsrecht hat sich aus der Kriegsopferversorgung entwickelt und umfasst heute Leistungen für geschädigte Personen und deren Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie einer Vielzahl von Einzelgesetzen, die das BVG für entsprechend anwendbar erklären (z.B. das Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer von Gewalttaten). Leistungen sind insbesondere Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrenten, ergänzende Einzelhilfen zur Besserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit sowie Fürsorgeleistungen für Bedürftige. Zuständig für die Leistungen ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für soziale Dienste.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin in Verbindung.