Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die häusliche Pflege und die Heimpflege.
In Deutschland sind nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (SGB XI) die Pflegekassen Träger der Sozialen Pflegeversicherung. Bei jeder gesetzlichen Krankenkasse ist eine Pflegekasse errichtet.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin in Verbindung.