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Dieses Sachgebiet umfasst die Ausführung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes durch die zuständigen Landesbehörden (u.a. Schulen) wie auch die Aufgabenerfüllung durch die zumeist kommunalen Schulträger. In der Arbeit der Bürgerbeauftragten wesentliche Bereiche sind hier z.B. die Umsetzung der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung, die Übernahme von Schülerbeförderungskosten, die Unterstützung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule (Moderation) und die Durchführung von Maßnahmen bei Erziehungskonflikten.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Christine Mohr in Verbindung.