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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Bedürftige Personen, die zur Sicherstellung ihres Lebens­unterhaltes Fürsorge­leistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Arbeits­losengeld II beziehen, können von der Beitrags­pflicht befreit werden. Dies gilt nach neuester Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichtes auch für Personen, deren Einkommen so knapp über der Sozialhilfe-Bedarfsgrenze liegt, dass sie durch die Zahlung des Beitrages bedürftig werden. Außerdem können nicht bei ihren Eltern lebende Empfänger*innen von Ausbildungs­förderung nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz, von Berufs­ausbildungs­beihilfe und von Ausbildungsgeld von dem Rund­funk­beitrag befreit werden. Bei gesundheitlichen Einschränkungen können taubblinde Menschen und Empfänger*innen von Blindenhilfe von dem Beitrag befreit werden. Personen mit Merkzeichen RF im Schwer­behinderten­ausweis werden teilweise befreit.

Entsprechende Anträge sind bei ARD, ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice in 50656 Köln zu stellen.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Susanne Goldschmidt

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Telefon: 0431 988-1238