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Schwerbehinderte Personen, die nicht die Voraussetzungen für einen Parkausweis für Behindertenparkplätze (blaues Rollstuhlfahrersymbol) erfüllen, können Parkerleichterungen erhalten, wenn sie an hochgradigen Gehbehinderungen leiden oder aber eine Erkrankung vorliegt, die mit einer erheblichen Einschränkung der Mobilität verbunden ist.
Für die Bearbeitung entsprechender Anträge sind in den Städten, Gemeinden und Ämtern die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden zuständig.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.