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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Landesblindengeld

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Das Landesblindengeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall erblindet sind. (Merkzeichen BL im Schwer­behinderten­ausweis). Das Landes­blinden­geld ist eine freiwillige Leistung des Landes, die ohne Berück­sichtigung von Einkommen und Vermögen des blinden Menschen gewährt wird. Anträge sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu stellen.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Susanne Goldschmidt

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Landesblindengeld.

Telefon: 0431 988-1238