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Vorrangige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dabei soll sie u.a. auch Eltern bei der Ausübung ihrer Pflichten und Rechte zur Pflege und Erziehung beraten, unterstützen und überwachen.
Leistungen der Jugendhilfe sind zum Beispiel die Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, die Förderung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege (u.a. Umsetzung des Kindertagesstättengesetzes), die Hilfe zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung etc.) und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche (u.a. Hilfen für eine angemessene Schulbildung).
Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte (Jugendämter), an die auch entsprechende Anträge zu richten sind.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Johanna Heiser in Verbindung.