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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch die Leistung zur Sicherung des Lebens­unter­halts, das Bürgergeld. Dieses erhalten erwerbs­fähige Personen, die über keine oder zu geringe Mittel verfügen, um ihren Mindestbedarf zu decken. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) eingeführt und hat die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengeführt. Nach einer umfangreichen Reform knüpft hieran seit dem 1. Januar 2023 das neue Bürgergeld an. Trotz der Bezeichnung „für Arbeitsuchende“ kommt diese staatliche Fürsorge­leistung auch ergänzend zu einem nicht bedarfsdeckenden Erwerbseinkommen in Betracht.

Ein Antrag auf diese Leistungen ist bei dem zuständigen Jobcenter zu stellen, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt bzw. sich gewöhnlich aufhält.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Annika Haß

Ihr/e Ansprech­partner/in im Bereich Bürgergeld (Grund­sicherung für Arbeits­suchende) für die Städte Kiel,  Flensburg, Lübeck und Neumünster sowie alle Kreise außer Nordfriesland.

Telefon: 0431 988-1235

Thomas Richert

Ihr Ansprech­partner im Bereich Bürgergeld (Grund­sicherung für Arbeits­suchende) für den Kreis Nordfriesland.

Telefon: 0431 988-1232