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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, das Bürgergeld. Dieses erhalten erwerbsfähige Personen, die über keine oder zu geringe Mittel verfügen, um ihren Mindestbedarf zu decken. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) eingeführt und hat die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengeführt. Nach einer umfangreichen Reform knüpft hieran seit dem 1. Januar 2023 das neue Bürgergeld an. Trotz der Bezeichnung „für Arbeitsuchende“ kommt diese staatliche Fürsorgeleistung auch ergänzend zu einem nicht bedarfsdeckenden Erwerbseinkommen in Betracht.
Ein Antrag auf diese Leistungen ist bei dem zuständigen Jobcenter zu stellen, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt bzw. sich gewöhnlich aufhält.