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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Grad der Behinderung und Merkzeichen

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Schwere einer Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Er ist Grundlage für Vergünstigungen und Leistungen, die die Lebenssituation behinderter Menschen verbessern sollen.  Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben (G, B, aG, H, RF, Bl, Gl, 1-Kl.), die in den Schwerbehindertenausweis (ab einem Grad der Behinderung von 50) eingetragen werden können. Sie dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen (z.B. erhebliche Gehbehinderung oder Hilflosigkeit) und sind  Anspruchsgrundlage für bestimmte Nachteilsausgleiche.

Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bzw. auf Zuerkennung von Merkzeichen sind bei den zuständigen Dienstsitzen (Heide, Lübeck, Schleswig) des Landesamtes für soziale Dienste zu stellen.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

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Susanne Goldschmidt

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Grad der Behinderung und Merkzeichen.

Telefon: 0431 988-1238