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Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt die Unfallversicherung für die Folgen auf. Tritt ein Versicherungsfall ein, so erbringt sie Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel Umschulung), Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen und Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene. Renten an Versicherte werden gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht vollständig wiederhergestellt werden kann.
Träger sind nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung – (SGB VII) die gewerblichen Berufsgenossenschaften, regional gegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Behörden und Betriebe des Bundes, der Länder und Gemeinden, sowie für Hochschulen, Schulen und Kindergärten, Hilfeleistungsunternehmen wie Feuerwehren, Lebensretter und ehrenamtlich Tätige.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Christine Mohr in Verbindung.