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Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Alterssicherung von Beschäftigten dient. Daneben unterliegen weitere Personen der Versicherungspflicht; auch eine freiwillige Versicherung ist möglich. Neben den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) erbracht. Die GRV erbringt darüber hinaus Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit und zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Wesentliche Träger sind gemäß dem Sechsten Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) – die Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Nord und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Christine Mohr in Verbindung.