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Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist die Sozialhifeleistung, die die Landkreise und kreisfreien Städte als Rehabilitationsträger*innen erbringen. Sie soll helfen, die Teilhabe körperlich, geistig und seelisch behinderter Erwachsener sowie körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sicherzustellen und umfasst (nachrangig) auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Häufig nachgefragte Leistungen sind die Hilfen für eine angemessene Schulbildung. Zur Antragstellung siehe Sozialhilfe.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Josephine Trier in Verbindung.