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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist die Sozialhifeleistung, die die Landkreise und kreisfreien Städte als Rehabilitationsträger*innen erbringen. Sie soll helfen, die Teilhabe körperlich, geistig und seelisch behinderter Erwachsener sowie körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugend­licher am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sicher­zustellen und umfasst (nachrangig) auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Häufig nachgefragte Leistungen sind die Hilfen für eine angemessene Schulbildung. Zur Antragstellung siehe Sozialhilfe.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Josephine Trier in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Josephine Trier

Ihre Ansprechspartnerin im Bereich Eingliederungs­hilfe.

Telefon: 0431 988-1279