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Die Beihilfe des Landes Schleswig-Holstein ist eine prozentuale finanzielle Unterstützung bei Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, deren Kinder sowie deren Ehepartner*innen, soweit diese nicht selbst sozialversichert sind. Erforderlich sind im Regelfall weitere ergänzende private Teilkrankenversicherungen, die von den Beamt*innen selbst zu tragen sind.
Der Leistungsumfang der Beihilfe ist in der Beihilfeverordnung (BhV) geregelt. Er entspricht in etwa dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Beihilfe wird z.B. gewährt für zahnärztliche und ärztliche Leistungen, Krankenhausbehandlung und Leistungen von Heilpraktiker*innen.
Träger der Beihilfe ist das Land Schleswig-Holstein, Beihilfeanträge werden vom Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein in Kiel bearbeitet.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin in Verbindung.