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Zum Behindertenrecht gehört neben dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Wesentlichen der erste Teil des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Der Inhalt betrifft Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, wie z.B. zur Ausführung der Leistungen zur Teilhabe, zur Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger*innen, zu den Aufgaben der gemeinsamen Servicestellen oder zum Inhalt einzelner Teilhabeleistungen.
Mit diesen Vorschriften will der Gesetzgeber die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern, Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken.
Petitionen, die sich auf die konkrete Leistungsgewährung durch die verschiedenen Rehabilitationsträger*innen (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit, Sozialhilfe etc.) beziehen, werden bei der Bürgerbeauftragten in den jeweils zuständigen Sachgebieten bearbeitet.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.