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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

BAföG

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Student*innen, soweit diesen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Eine betriebliche Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung ist vom BAföG Anspruch ausgeschlossen, ggf. kommt hier die Berufs­ausbildungs­beihilfe (BAB) in Betracht.

Für die Studierendenförderung sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler*innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungs­förderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Christine Mohr in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Christine Mohr

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich BAföG.

Telefon: 0431 988-1237