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Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Student*innen, soweit diesen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Eine betriebliche Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung ist vom BAföG Anspruch ausgeschlossen, ggf. kommt hier die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Betracht.
Für die Studierendenförderung sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler*innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Christine Mohr in Verbindung.