Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Die Beauftragte für die Landespolizei Schleswig-Holstein

Ihre Ansprechpartnerin

Können wir helfen?

Foto: LaPo S-H

Bürger*innen können …

sich mit einer Beschwerde an die Beauftragte für die Landespolizei wenden, wenn sie den Eindruck haben,

  • dass eine polizeiliche Maßnahme rechtswidrig ist oder
  • dass bei der polizeilichen Maßnahme ein persönliches Fehlverhalten eines*einer Polizeibeamt*in vorliegt.

Polizeibeamt*innen können …

sich mit einer Eingabe an die Beauftragte für die Landes­polizei wenden, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in soziale oder persönliche Konflikt­situationen geraten oder Probleme mit ihrem Dienst­herrn vorliegen oder wenn sie Missstände oder Fehler aufzeigen wollen.

 

Foto: LaPo S-H

Wenn Sie sich an uns wenden, gilt Folgendes:

Jede Eingabe oder Beschwerde wird als konstruktive Kritik verstanden, die die Chance bietet, Fehler zu erkennen und in Zukunft abzustellen. Über den Einzelfall hinausgehend dient dies damit dem Zweck, die Qualität der Arbeit der Polizei zu verbessern. Die Bearbeitung einer Eingabe oder Beschwerde ist unabhängig von sonstigen Verfahren wie Verwaltungs- oder Rechtsbehelfsverfahren sowie dem Petitions­verfahren beim Petitions­ausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Alle Fristen für die Erhebung von entsprechenden Rechts­behelfen müssen daher selbst beachtet werden, um keine Rechts­nachteile zu erleiden. Bei anonymen Beschwerden oder Eingaben entscheidet die Beauftragte nach eigenem Ermessen, ob sie tätig wird oder den Vorgang an die zuständige Stelle weiterleitet.

Beschwerden und Eingaben:

Eine Beschwerde oder Eingabe kann schriftlich oder mündlich eingebracht werden. Sie können sich also telefonisch, per E-Mail, Fax oder Post an die Beauftragte für die Landes­polizei wenden oder einen persönlichen Gesprächs­termin vereinbaren. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Kontakt­daten. Die Beschwerde oder Eingabe muss den Namen und die Anschrift des*der Einbringenden enthalten. Wenn Sie uns einen entsprechenden Hinweis geben, kann aber die Identität der Person, die die Beschwerde oder Eingabe eingereicht hat, geheim gehalten werden. Die Beschwerde oder Eingabe muss den zugrunde liegenden Sachverhalt beschreiben. Der Sachverhalt, auf den sich die Beschwerde oder Eingabe richtet, darf nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Sollte bereits ein Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren eingeleitet sein, kann die Beauftragte für die Landes­polizei nur in geeigneten Fällen parallel tätig werden. Ob die Voraus­setzungen dafür vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

Besuchsanschrift

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: 0431 988-1240

Telefax: 0431 988-1239

Kontaktformular