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Weitere Parlamentsdokumente, auch aus früheren Legislaturperioden, finden Sie über das Landtagsinformationssystem (LIS-SH).
„Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat ein sehr breit gefächertes Aufgabenfeld. Neben den beiden großen Themen Inneres (u. a. innere Verwaltung und Polizei) und Justiz (u. a. Gerichtswesen und Strafvollzug) ist er für eine ganze Reihe weiterer Fachthemen zuständig, zum Beispiel:
Außerdem beschäftigt er sich als Querschnittsaufgabe auch mit allgemeinen Rechtsetzungsfragen im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Änderung von Gesetzentwürfen in anderen Themengebieten. Sein Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen den Tätigkeitsbereichen des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration sowie des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung.
Die Auftragsliste des Ausschusses ist entsprechend lang. Er hat deshalb einen engen Sitzungsrhythmus und tagt mittwochs um 14:00 Uhr.“
Dem Innen- und Rechtsausschuss gehören folgende 11 Mitglieder an:
Auf Verwaltungsebene steht dem Ausschuss eine Geschäftsführung zur Seite, deren Arbeitsschwerpunkte die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausschusssitzungen sind. Sie erstellt unter anderem in Absprache mit dem Vorsitzenden den Entwurf der Tagesordnung, Pressemitteilungen, Beschlussempfehlungen und Berichte für das Plenum, die Niederschriften über die Sitzungen und organisiert Anhörungen und Informationsreisen des Ausschusses.