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Mit Beschluss vom 23.02.2018 setzt der Landtag einen Ausschusses zur Untersuchung möglicher Missstände in der Landespolizei ein (sogenannte Rocker-Affäre).
Dem Untersuchungsausschuss gehören 11 Mitglieder an:
Geschäftsführer des Untersuchungsausschusses ist Richter Dr. Morten J. Alpes vom Landgericht Flensburg.
„Der Landtag hat das Recht und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen“ – so besagt es Artikel 24 der Landesverfassung. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) lädt Zeugen vor und sammelt in öffentlicher Sitzung Beweise, die dann in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden. Zur Beweisaufnahme kann der PUA die Landesregierung verpflichten, Akten vorzulegen und ihren Mitarbeitern Aussagegenehmigungen zu erteilen. Gerichte und Behörden müssen Amtshilfe leisten. Am Ende seiner Untersuchungen legt der PUA einen Abschlussbericht vor.
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gilt als scharfe parlamentarische Waffe, die es der Opposition ermöglicht, eventuelle Fehler in der Regierung aufzudecken und an die Öffentlichkeit zu bringen. Seit 1946 wurden insgesamt 28 Untersuchungsausschüsse vom Schleswig-Holsteinischen Landtag eingesetzt.
Die Fraktionen sind im PUA mit jeweils mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mehrheitsverhältnisse des Landtages spiegeln sich in der Zusammensetzung des Ausschusses wider. Der Vorsitz wechselt bei jedem neuen Untersuchungsausschuss einer Wahlperiode unter den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke.