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Zu einer Fraktion schließen sich Abgeordnete zusammen, um ihre politischen Interessen und Ziele im Parlament besser durchsetzen zu können. Dabei gehören die Mitglieder einer Fraktion in der Regel der gleichen Partei an. Das ist aber keine zwingende Voraussetzung. Auch parteilose Abgeordnete können sich beispielsweise einer Fraktion anschließen oder aber Abgeordnete mehrerer Parteien eine gemeinsame Fraktion bilden, wie z.B. die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag.
Im Schleswig-Holsteinischen Landtag muss eine Fraktion aus mindestens vier Abgeordneten bestehen. Eine Ausnahme bilden die Abgeordneten der dänischen Minderheit, denen unabhängig von ihrer Anzahl, immer die Rechte einer Fraktion zustehen. Fraktionen haben die Aufgabe, politische Entscheidungen vorzubereiten, die parlamentarische Arbeit zu koordinieren und ihren Mitgliedern Hilfestellungen zu leisten. Erst durch den Zusammenschluss bekommen politische Positionen im Parlament Gewicht.
Fraktion* |
Vorsitz |
Sitze |
CDU-Landtagsfraktion | Tobias Koch | 34 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion | Lasse Petersdotter | 14 |
SPD-Landtagsfraktion | Serpil Midyatli | 12 |
FDP-Landtagsfraktion | Christopher Vogt | 5 |
SSW-Landtagsfraktion | Lars Harms | 4 |
*eigene Websites der Fraktionen |
Auch wenn Abgeordnete einer Fraktion angehören, vertreten sie das ganze Volk. „Bei der Ausübung ihres Amtes sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“ (Art 17, Verfassung des Landes Schleswig-Holstein).
Im parlamentarischen Alltag können Abgeordnete zwar in einen Zwiespalt zwischen ihrer persönlichen Meinung und dem politischen Willen ihrer Fraktion geraten. Doch sie haben sich ja gerade deshalb einer Fraktion angeschlossen, weil sie ihre politischen Vorstellungen möglichst geschlossen und um so wirkungsvoller nach außen vertreten wollen.
Intern geht es zwar häufig ausgesprochen kontrovers zu. Aber alle Abgeordneten wissen genau: Auf sichtbare Uneinigkeit einer Fraktion reagiert die öffentliche Meinung eher ablehnend. Um politisch etwas durchzusetzen, braucht man Mitstreiter. Deshalb wäre es falsch, von Fraktionszwang zu reden. Eine gewisse Fraktionsdisziplin ist auch im Interesse der einzelnen Abgeordneten, ebenso im Interesse der regierungstragenden Mehrheit und der Opposition.
Der Dresdner Parlamentarismusforscher Werner J. Patzelt hat dies so ausgedrückt: „Da im parlamentarischen Regierungssystem zwei Mannschaften einander gegenüberstehen, nämlich Regierungsmehrheit und Opposition, verhalten sie sich bei ihrem Abstimmungsverhalten auch wie konkurrierende Teams und vertreten, wann immer möglich, ihre Position nach außen einheitlich.“