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29.10.24
14:04 Uhr
Landtag

Landesbeauftragte begrüßen Zusage der Ministerpräsidentenkonferenz zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

29. Oktober 2024

Landesbeauftragte begrüßen Zusage der Ministerpräsidentenkonferenz zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Die Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB) begrüßt den unter TOP 1 der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungs­ chefs der Länder (MPK) am 25. Oktober gefassten Beschluss zur Inklusion der Menschen mit Be­ hinderungen.
Anlässlich der Jahreskonferenz der MPK in Leipzig (24. und 25. Oktober 2024) haben sich die Mitglieder der KBB und Vertreter der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen auf Einladung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer mit den Spitzen­ vertretern der Länder über inklusionspolitische Themen ausgetauscht. Auf der Tagesord­ nung stand dabei insbesondere die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Bildung, Arbeit, Fachkräfte, Wohnen und Gesundheit. Eine zum Abschluss übergebene „Leipziger Erklärung“ (siehe unten) der KBB formulierte dringende Handlungs­ bedarfe. Diese wurden sodann von der MPK mit dem genannten Beschluss (siehe unten) aufgegriffen.
Mit dem Einsatz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder für die Förde­ rung einer selbstbestimmten, gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen unter Einbeziehung dieser Menschen selbst und der Beachtung des individuellen Wunsch- und Wahlrechts werden Impulse auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft erwartet. Im Rahmen der Fachministerkonferenzen sol­ len nun weitere politikfeldbezogene Erfordernisse besprochen werden. Diese Vereinba­ rung sei „ein ermutigendes Zeichen für die Bedeutung von Inklusion auch auf Landes­ ebene“, so Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Men­ schen mit Behinderungen.


Die Forderung der MPK nach einem uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Behin­ derungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung greift ein bereits mehrfach von der KBB formuliertes Erfordernis auf.


Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Be­ hinderungen in Baden-Württemberg und Sprecherin der KBB fasste den Beschluss der MPK als Ergebnis der Tage in Leipzig wie folgt zusammen:
Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Kontakt: Dirk Mitzloff, 0431 988-1624, dirk.mitzloff@landtag.ltsh.de Die Beauftragte im Internet: www.inklusion.sh „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einen zentralen Be­ schluss gefasst. Er macht deutlich, dass es nicht nur unser gemeinsames Interesse ist, die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderun­ gen voranzutreiben. Es ist essenziell, damit alle Menschen gerechte Lebensbedingungen vorfinden. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Der Beschluss ist in jeder Hinsicht ein wichtiges Signal.“

„Leipziger Erklärung“ der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) anlässlich der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) am 24. Oktober 2024 in Leipzig
Präambel
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG)
In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon sind ungefähr 8 Mil­ lionen Menschen schwerbehindert. Das sind ca. 15 bzw. 10 % der Bevölkerung. Eine knappe Mil­ lion Menschen mit Behinderungen bezieht Leistungen der Eingliederungshilfe. Nur rund 3% der schweren Behinderungen sind angeboren, weit überwiegend werden Behinderungen im Laufe des Lebens durch Unfälle und Erkrankungen erworben. Jede und Jeder kann jederzeit betroffen sein.
Menschen mit Behinderungen in ihrer Vielfalt sind eine systemrelevante Gruppe.
Während Behinderungen in Deutschland noch immer oft als etwas Defizitäres betrachtet werden, steht die UN-Behindertenrechtskonvention für einen Paradigmenwechsel im Verständnis von Be­ hinderung. In Abkehr vom medizinischen Modell von Behinderung wird Behinderung heute men­ schenrechtlich als das Wechselverhältnis zwischen individueller Beeinträchtigung und den beste­ henden Einstellungs- und Umweltbarrieren verstanden, wenn hieraus eine Teilhabeeinschränkung folgt. Dieses Verständnis weist die Verantwortung für den Abbau von Barrieren der Gesellschaft zu.
Auf der Basis des grundgesetzlichen Benachteiligungsverbotes und der von Deutschland vorbehalt­ los ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention so-wie daraus resultierenden Rechtsanpassun­ gen und der entsprechenden Umsetzung in der Praxis wurde auf dem Weg zu mehr Teilhabe eini­ ges erreicht. Bis zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft ist es aber noch ein weiter Weg. Dies belegen auch die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum kombinierten 2. und 3. Staatenbericht Deutschlands aus dem Jahr 2023. Diese bescheinigen Deutschland ein Vollzugsdefizit auf dem Weg in eine inklusive Ge-
Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Kontakt: Dirk Mitzloff, 0431 988-1624, dirk.mitzloff@landtag.ltsh.de Die Beauftragte im Internet: www.inklusion.sh sellschaft und geben konkrete Handlungsempfehlungen, die als menschenrechtliches Pflichtenheft zu begreifen sind.
Die G7-Staats- und Regierungschefs haben im Juni 2024 mit ihrem Abschlusskommuniqué zum Treffen im italienischen Borgo Egnazia ein klares Bekenntnis zur Inklusion abgegeben.
Die unabhängig und weisungsfrei tätigen Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragten als Interessen­ vertretende der Menschen mit Behinderungen wirken in allen Politikfeldern auf gleichwertige Le­ bensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen hin und fördern die Weiterentwick­ lung von Inklusion.



Die Mitglieder der KBB erklären hierzu:
• Wir bekennen uns zu den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Leit­ motiv „Inklusion“. Die Allgemeinen und Ab-schließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses geben den Vertragsstaaten und den Unterzeichnenden dieser Erklärung eine Orientierung und Empfehlung für die Umsetzung der Konvention.
• Um den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nach­ zukommen, setzen sich die Unterzeichnen-den dafür ein, die selbstbestimmte und gleichberech­ tigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten und unterstützen hierfür geeignete Vorkehrungen. Dazu gehört ins-besondere, das individuelle Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen zu wahren und es ihnen zu ermögli­ chen, außerhalb von Sonderstrukturen zu lernen, zu leben und zu arbeiten.
• Zur Umsetzung des Auftrages der Beauftragten schlägt die KBB vor, möglichst bis Ende 2026 poli­ tikfeldbezogene Erfordernisse in alle Konferenzen der Ministerinnen und Minister zu vermitteln.
• Die KBB bietet der MPK an, sich regelmäßig zum Stand der Umsetzung der UN-Behinderten­ rechtskonvention auszutauschen und Handlungsbedarfe zu erörtern.



Die KBB erwartet, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Inklusion als poli­ tischen Handlungsschwerpunkt weiterverfolgen und die Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK in den Ländern zur Chefsache machen. Dies beinhaltet auch eine regelmäßige politische Befassung mit dem jeweiligen Umsetzungsstand und die Sensibilisierung der kommunalen Ebene.
Leipzig, 24. Oktober 2024

Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Kontakt: Dirk Mitzloff, 0431 988-1624, dirk.mitzloff@landtag.ltsh.de Die Beauftragte im Internet: www.inklusion.sh Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Leipzig zu TOP 1: Inklusion von Menschen mit Behinderungen


1. Menschen mit Behinderungen sind in ihrer Vielfalt wichtiger Teil unserer Gesellschaft und berei­ chern in vielfältiger Weise unser Zusammenleben. Die Gesellschaft trägt die Verantwortung, vor­ handene Einstellungs- und Umweltbarrieren für Menschen mit Behinderungen schrittweise abzu­ bauen und Inklusion zu fördern. Darüber hinaus ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wesentliches Merkmal einer modernen Gesellschaft und ein Motor einer gesellschaftlichen Ent­ wicklung hin zu mehr Diversität, Stabilität und gegenseitiger Bereicherung.
2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder setzen sich dafür ein, die selbstbe­ stimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Le­ bensbereichen zu fördern. Dabei sind die Betroffenen einzubeziehen und das individuelle Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen zu respektieren. Im Rahmen der Fachminister­ konferenzen sollte der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Be­ hinderungen bis Ende 2026 anlassbezogen die Gelegenheit gegeben werden, politikfeldbezogene Erfordernisse gemeinsam zu besprechen.
3. Die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt bleibt weiterhin ein wichtiges Ziel der Inklusion und dient gleichzeitig der Arbeits- und Fachkräftegewinnung. Die Re­ gierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen eine Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und setzen sich dafür ein, dass ihre Landesverwaltungen dieser in ihrem gesamten Verantwortungsbereich auch weiterhin ge­ recht werden.

4. Eine gute und effektive Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel einer selbstbestimmten Teilhabe setzt gut ausgebildete Fach- und Assistenzkräfte voraus. Die in den Fachkräftestrategien der Länder geplanten Maßnahmen, z. B. mit dem Ziel einer Erleichte­ rung und Beschleunigung der Berufsanerkennung und der Harmonisierung von landesrechtlichen Regelungen werden sich auch positiv auf die Situation von Menschen mit Behinderungen auswir­ ken.
5. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird ein wichtiger Weg beschritten, deutlich stärker auf die indi­ viduellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in ihrem jeweiligen sozialräumlichen Kon­ text einzugehen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs bekennen sich zur Zielstellung die­ ses Gesetzes. Allerdings wurde die mit dem Bundesteilhabegesetz verbundene Zusage, die Ausga­ bendynamik im Bereich der Eingliederungshilfe zu bremsen, nicht erreicht und vor allem der not­ wendige Personalaufbau zur Bewältigung der Verfahren hat zu einer Mehrbelastung insbesondere der Kommunen geführt. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den


Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Kontakt: Dirk Mitzloff, 0431 988-1624, dirk.mitzloff@landtag.ltsh.de Die Beauftragte im Internet: www.inklusion.sh Bund, für eine transparente und nachvollziehbare Ermittlung der Aufwendungen der Eingliede­ rungshilfe nach dem Zweiten Teil des SGB IX unter besonderer Betrachtung der Aufwendungen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz zu sorgen und zusammen mit den Ländern schon im Jahr 2025 einen transparenten und zukunftsfähigen Modus für einen Mehraufwandsausgleich zu schaf­ fen, der die zu erwartenden zukünftigen und weiteren Kostensteigerungen berücksichtigt und diese Mehraufwendungen ausgleicht, auch soweit sie bereits aufgetreten sind.
6. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen ihre Position aus der Ent­ schließung des Bundesrats vom 12. Mai 2023 sowie aus dem Beschluss der Konferenz der Regie­ rungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. bis 13. Oktober 2023 zu Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderungen. Sie fordern die Bundesregierung erneut auf, Hindernisse bei der Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu Leistungen der Pflegeversi­ cherung für alle Menschen mit Behinderungen zu beseitigen, die Pauschalleistung des § 43a SGB XI für die Pflege von Menschen mit Behinderungen zu reformieren und jene Menschen, die pflegebe­ dürftig und versichert sind und in bestimmten Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, mit an­ deren (Pflege)-Versicherten gleichzustellen.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Kontakt: Dirk Mitzloff, 0431 988-1624, dirk.mitzloff@landtag.ltsh.de Die Beauftragte im Internet: www.inklusion.sh