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15.12.22
15:23 Uhr
CDU

Dagmar Hildebrand: TOP 12: Wir setzen uns für eine bundeseinheitliche Lösung bei der Kinderwunschbehandlung ein

Kinderwunschbehandlung | 15.12.2022 | Nr. 369/22
Dagmar Hildebrand: TOP 12: Wir setzen uns für eine bundeseinheitliche Lösung bei der Kinderwunschbehandlung ein Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Kinder sind unsere Zukunft – ohne Kinder gibt es keine Zukunft.
Doch so einfach ist es mit dem Kinderwunsch leider nicht.
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist in Deutschland fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos.Die Kosten für eine medizinische Kinderwunschbehandlung liegen je nach Art der Behandlung und Anzahl der Versuche bei bis zu 50.000 Euro.
Wie ist die Lage bisher?
Bislang sieht es so aus, dass 12 unserer 16 Bundesländer sich an der Finanzierung der Kinderwunschbehandlung beteiligen, 4 dagegen nicht – darunter auch Schleswig- Holstein.
Dabei ist klar: Der Bund stellt seit April 2012, also seit über zehn Jahren, finanzielle Hilfen für die kostenintensiven Behandlungen bereit. Dies gilt allerdingst nur, wenn sich die Länder mit einem Förderanteil in mindestens der gleichen Höhe beteiligen.
Die Tatsache, dass Menschen mit Kinderwunsch hier in Schleswig-Holstein wohnen und nicht etwa in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen, wo es jeweils Förderungen gibt, darf kein Nachteil sein.
Deswegen müssen wir handeln, das haben wir Mitte des Jahres auch klar im Koalitionsvertrag vereinbart. Dort heißt es unmissverständlich: „Wir werden uns für eine bundeseinheitliche Lösung für eine finanzielle Unterstützung bei einer Kinderwunschbehandlung einsetzen, damit möglichst viele Familien ihren Kinderwunsch realisieren können.“
Neben dem Wohnsitz der potenziellen Antragsteller und der finanziellen

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Unterstützung gibt es derzeit allerdings noch weitere Probleme, von denen einige auf Bundesebene gelöst werden müssen.
So erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung zum einen nur bei Einhaltung der Altersgrenze, die bei Frauen höchstens 39 Jahre beträgt, beim Mann maximal 49 Jahre. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Ob man an diesen Altersgrenzen etwas ändern möchte, ist sicher eine sinnvolle Frage für den Ethikrat.
Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch derzeit auch, dass das Paar miteinander verheiratet ist. Daneben spielt die sexuelle Orientierung immer noch eine Rolle. Die Frage, ob ein Paar heterosexuell ist oder nicht, sollte sich im Jahre 2022 schon längst nicht mehr stellen.
Insofern ist es sicher angemessen, dass die Bunderegierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, die künstliche Befruchtung diskriminierungsfrei und unabhängig von Familienstand und sexueller Identität fördern zu wollen.
Auch die Beschränkungen beim Alter und bei den Behandlungszyklen sollen demnach überprüft werden. Außerdem heißt es: „Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung.“ Zudem plant er, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren.
Das klingt gut. Etwas irritierend ist tatsächlich nur die Formulierung im Koalitionsvertrag, wo es nur heißt: „Wir wollen Kinderlose besser unterstützen“ und nicht etwa: „Wir werden“ sie besser unterstützen.
Wer sich im „Koalitionsdeutsch“ auskennt, der weiß, dass hier ein Unterschied besteht. Hier fordern wir eine klare Formulierung. Aber das ist Sache der Bundesregierung.
Für die CDU-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein ist dagegen klar: Wir bitten die Landesregierung, sich für eine bundeseinheitliche Lösung bei der finanziellen Unterstützung zur Kinderwunschbehandlung einzusetzen – unter Beachtung der veränderten gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Außerdem bitten wir die Landesregierung, eine Kostenübernahme in Kooperation mit dem Bund zu prüfen.
Herzlichen Dank.



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