Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
30.09.22
15:16 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 29: Dispozinsen dürfen nicht zur Schuldenfalle werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 30. September 2022
Beate Raudies: Dispozinsen dürfen nicht zur Schuldenfalle werden TOP 29 Dispozinsen gesetzlich begrenzen (Drs. 20/241, AltA 20/298(neu)) „Wir haben in dieser Woche mehrfach darüber diskutiert, wie Bund und Länder die Menschen im Land bei den steigenden Lebenshaltungskosten entlasten können. Nachdem der Bund gestern geliefert hat, ist das Land an der Reihe, und wir erwarten nach der MPK in der kom- menden Woche gespannt Ihre Vorschläge, Herr Ministerpräsident! Neben der direkten Ent- lastung der BürgerInnen gibt es nach unserer Auffassung aber weitere Möglichkeiten, die helfen, die Menschen durch diese schwere Zeit zu bringen.
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir bereits über einen Antrag zur gesetzlichen Begrenzung der Dispozinsen debattiert, eine Anhörung dazu durchgeführt. Verbraucher-schutz, Schuldnerberatung und Gewerkschaften haben unseren Antrag unterstützt. Trotzdem fand der Antrag keine Mehrheit. Die damaligen Jamaika-Koalitionäre begründeten ihre Ablehnung vor allem mit der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase und dem Kostendruck der Banken. Da war die VerbraucherministerInnenkonferenz im vergangenen Jahr schon sehr viel weiter. Im Beschluss vom 7. Mai 2021, der übrigens unter dem Vorsitz Schleswig-Holsteins gefasst wurde, heißt es: „Die MinisterInnen und SenatorInnen der Verbraucherschutzressorts der Länder stellen fest, dass hohe Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite sowie hohe Entgelte für Kontoführung, Abhebungen an Geldautomaten und Verwahrentgelte für Kontoguthaben für VerbraucherInnen erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. Dadurch kann sich für viele VerbraucherInnen die Gefahr der Überschuldung verstärken.“ Und weiter: „Bankentgelte müssen vielmehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Erbringung der Dienstleistungen stehen.“
Inzwischen hat sich die Welt verändert: Weil Putin die Ukraine überfallen hat, steigen die Lebenserhaltungskosten und die Zinsen. Viele Menschen sind oder kommen in die Lage, ihr Konto überziehen zu müssen, um das Nötigste finanzieren zu können. Kontoüberziehungen bei hohen Zinsen können dazu führen, dass die Kredithilfe in der Not zur Einbahnstraße in die Armut wird. Das darf nicht passieren! Hohe Zinssätze erschweren den Weg zurück zur finanziellen Unabhängigkeit. Zudem könnten sie abschrecken und dazu führen, dass sich

1 Menschen, die diese finanzielle Hilfe dringend benötigen, vor der Überziehung des Kontos scheuen und sich in ihrem Lebensstandard noch weiter einschränken. Darum ist es jetzt höchste Zeit, den gesetzlichen Deckel für Dispozinsen zu beschließen, und deswegen haben wir SozialdemokratInnen den Antrag noch einmal in dieses Haus eingebracht. In einer Zeit voller Unsicherheiten und Herausforderungen braucht es jede Sicherheit, die wir geben können.
Ich freue mich sehr, dass es im Vorfeld der heutigen Debatte gelungen ist, einen gemeinsa- men Antrag von Koalition und SSW zu erarbeiten, der auch die übrigen Punkte aus dem Be- schluss der VerbraucherministerInnenkonferenz aufnimmt. Ein Entgeltrahmen für Bank- dienstleistungen, ein unabhängiges Vergleichsportal sowie gesetzliche Begrenzungen für Dispozinsen und die Abhebegebühr am Geldautomaten sind ein starkes Zeichen in Sachen Verbraucherschutz.“



2