Bürgerbeauftragte zur Steigerung des Kinderzuschlages
Nr. 29 / 29.12.2021Bürgerbeauftragte zur Steigerung des KinderzuschlagesDie Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni, sieht in der Erhöhung des Kinderzuschlages um 4,00 € zum 01.01.2022 keine große Hilfe, um einkommensschwachen Familien zu helfen. „Die Erhöhung des Kinderzuschlages fällt sehr bescheiden aus und passt sich nahtlos an die zu geringe Steigerung der Regelsätze für Kinder bei Hartz IV an“, so El Samadoni.Zum 1. Januar 2022 stiegt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um 4,00 € pro Kind und Monat von 205,00 € auf 209,00 €. Die Familienkassen passen in laufenden Fällen die Leistungen automatisch an. Ein gesonderter Antrag ist daher nicht erforderlich.Ziel des Kinderzuschlages ist es, das Existenzminimum von Kinder zu sichern, deren Eltern zwar Einkommen erzielen, dieses aber nicht ausreicht, um das Existenzminimum der Familie abzudecken. „Mit der vorgenommenen Erhöhung werden die erheblichen Preissteigerungen der letzten Jahre und Monate insbesondere in den Bereichen Miet- und Energiekosten nicht einmal im Ansatz ausreichend berücksichtigt“, sagte die Bürgerbeauftragte heute in Kiel. Sie fordert daher weiterhin eine Neudefinition des Existenzminimums für Kinder sowie die Einführung einer einzigen Leistung, um das Existenzminimum abzusichern. Viele Eltern überblickten die Hilfsangebote wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss schon lange nicht mehr. Insbesondere dann, wenn alle vier Angebote gleichzeitig gewährt werden. Hoffnungsvoll blickt die Bürgerbeauftragte dabei auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, nach dem eine neue Kindergrundsicherung eingeführt werden soll.Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und ihr Team beraten zu diesen Fragen gerne telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr sowie mittwochs bis 18.30 Uhr unter 0431-988 1240.