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Kay Richert und Stephan Holowaty: Arbeitsschutz darf nicht ausgehebelt werden
Presseinformation Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 163/ 2020 Kiel, Montag, 18. Mai 2020 Arbeitsmarkt/ Arbeitsschutz in Schlachthöfen www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert und Stephan Holowaty: Arbeitsschutz darf nicht ausgehebelt werden Zum massiven Ausbruch an Corona-Infektionen bei Mitarbeitern eines Bad Bramstedter Schlachthofs erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:„Es wäre beschämend, wenn ein Unternehmen durch die Umgehung von Standards und Mietwucher die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitneh- mern aufs Spiel setzen würde. Das dürfen und werden wir nicht dulden, deshalb ist es richtig, dass allen konkreten Verdachtsmomenten nachge- gangen wird. Die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist für uns Freie Demokra- ten wichtig, auch im Zusammenhang mit der Unterbringung von Werkver- tragsarbeitnehmern. Deshalb müssen auch privat angemietete Dienstwoh- nungen endlich unter die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts fallen. Nur so kann man die Zustände mit dem Arbeitsschutz kontrollieren. Die Schließung dieser rechtlichen Lücke hatte die Arbeits- und Sozialminister- konferenz im November auf Initiative des schleswig-holsteinischen FDP- Sozialministers Heiner Garg bereits beschlossen. SPD- Bundesarbeitsminis- ter Hubertus Heil ist bislang aber nicht tätig geworden. Wir erwarten, dass er dies endlich nachholt.Wir arbeiten derzeit an einer Initiative zum wirkungsvollen Schutz der Ar- beitnehmer vor Umgehung der Unterkunft-Standards, bei der wir uns auch eng mit den Gewerkschaften abstimmen. Wir machen unsere Hausaufga- ben, der Bund sollte dies auch endlich machen."Der Abgeordnete für den Wahlkreis Segeberg, Stephan Holowaty, ergänzt:"Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Gesundheit der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter sowie der Menschen in Bad Bramstedt nicht ge- fährdet wird. Der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht und muss eine entsprechend umfassende Betreuung und Information seiner Mitarbei- ter sicherstellen. Dies gilt insbesondere auch, weil die meisten der möglich- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de erweise betroffenen Arbeitnehmer in aller Regel kein oder nur wenig Deutsch sprechen und örtliche Informationen nur begrenzt aufnehmen. Hier ist der Arbeitgeber eindeutig in der Pflicht."Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de