Bürgerbeauftragte: Inklusion - die aktuelle Verfahrensweise bei Anträgen
Nr. 38 / 3. Dezember 2019Bürgerbeauftragte: Inklusion - die aktuelle Verfahrensweise bei Anträgen für Schulbegleitung bei Tagesausflügen im Kreis StormarnIm April dieses Jahres sorgte ein Informationsschreiben des Jugendamtes des Kreises Stormarn für viele Anfragen bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes, Samiah El Samadoni. Das Scheiben informierte insbesondere über die pauschale Ablehnung von Anträgen für Schulbegleitung bei Tagesausflügen. „Diese rechtswidrige Verfahrensweise des Kreises hat viele Betroffene verständlicherweise beunruhigt“, so El Samadoni am heutigen Tag.Der Kreis nahm die Kritik der Bürgerbeauftragten auf und änderte schließlich im August seine Verfahrensweise. Hierüber seien nach Angaben des Kreises bereits schriftlich alle betroffenen Sorgeberechtigten, also insbesondere alle betroffenen Eltern, und auch die Schulen informiert worden.Schulische Integrationshilfen (Schulbegleitungen) sind - so das aktuelle Informationsschreiben des Kreises - Einzelfallentscheidungen und werden nach Bedarf in unterschiedlicher Stundenzahl bewilligt.Daher sei laut Kreis nunmehr folgende Vorgehensweise bei anstehenden Tagesausflügen zu beachten: 1. Die Sorgeberechtigten müssten zunächst prüfen, ob der geplante Tagesausflug im Rahmen der bewilligten Stunden der schulischen Integrationshilfe realisierbar sei. 2. Die Schule überprüfe, ob eine Begleitung ihrerseits gestellt werden könne. Sie dies nicht möglich, sei eine kurze schriftliche Begründung für das Jugendamt notwendig. 3. Die Sorgeberechtigten sollen rechtzeitig - etwa zwei Wochen vorher - einen schriftlichen Antrag auf zusätzliche Stunden für die schulische Integrationshilfe mit Informationen über Art und Dauer des Ausflugs stellen. 4. Jeder Antrag werde individuell von der zuständigen Fachkraft geprüft und bearbeitet. 5. Klassenfahrten und mehrtägige Ausflüge würden - wie bisher - schriftlich im Vorwege beantragt. 2Hierbei ist zu beachten, dass das unter Nummer 1 bis 3 Ausgeführte in einem Stufenverhältnis zueinander steht. Klarstellend kann des Weiteren angeführt werden, dass ein gesonderter Antrag nicht notwendig ist, wenn der geplante Tagesausflug bereits im Rahmen der bewilligten Stunden der Schulbegleitung realisierbar ist.Die Bürgerbeauftragte begrüßt, dass die aktuelle Verfahrensweise des Kreises Stormarn nun den gesetzlichen Vorgaben entspricht. „Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe - also hier die Bewilligung von Schulbegleitung für Tagesausflüge durch den Kreis - können nur ausscheiden, wenn im konkreten Einzelfall feststeht, dass die Schule die benötigten Unterstützungsleistungen bereits erbringt“, betont El Samadoni. Bei Schwierigkeiten unterstützt und berät das Team der Bürgerbeauftragten.