Jan Marcus Rossa zu TOP 5 "Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein"
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 138/2019 Kiel, Mittwoch, 27. März 2019 Innen und Recht/ Abschiebehaft- vollzugsgesetz www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 5 „Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein“ In seiner Rede zu TOP 5 (Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:„Nicht viele Themen sind in den vergangenen Monaten so kontrovers disku- tiert worden wie das Abschiebehaftvollzugsgesetz. Dafür habe ich bis zu ei- nem gewissen Grad durchaus Verständnis, denn die Vorstellung, Menschen einzusperren, die in der Hoffnung auf ein besseres Leben zu uns gekommen sind, ist durchaus schmerzhaft. Und natürlich wollen auch wir in der Jamai- ka-Koalition niemanden einsperren, der verpflichtet ist, aus Deutschland auszureisen, weder Männer noch Frauen und schon gar keine Kinder!Ich finde es aber auch unerträglich, wenn die Gegner der Abschiebehaft uns gebetsmühlenartig immer wieder erklären, man solle doch ausschließlich auf freiwillige Ausreise setzen und man lehne Abschiebehaft generell ab. Die Antwort auf die Frage, wie wir in Deutschland die Ausreisepflicht durchset- zen wollen, wenn jemand nicht freiwillig gehen will, die bleibt man stets schuldig. Hiermit müssen sich in der Praxis ja weder der Flüchtlingsbeauf- tragte noch die Hilfsorganisationen herumschlagen, die das Abschiebehaft- vollzugsgesetz so vehement kritisieren. Solche Diskussionen führen aber zu nichts.Es wäre geradezu verantwortungslos, wenn die Landesregierung und wir als Gesetzgeber unsere Augen vor der Realität verschließen und leugnen wür- den, dass sich in unserem Land eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an Ausländern aufhält, die sich ihrer Ausreisepflicht beharrlich entziehen. Frei- willigenprogramme helfen hier nicht. Und es ist kein Geheimnis, dass wir ei- ne Verbesserung der Rückführungsquote nur erreichen, wenn eine Erzwin- gung der Ausreise ernsthaft angedroht werden kann. Ohne Zwangsmittel gibt es für einen Ausreisepflichtigen oft keinen Grund, Deutschland zu ver- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de lassen. So attraktiv können die Bedingungen für eine freiwillige Ausreise gar nicht gestaltet werden, als dass wir eine 100%ige Rückführungsquote errei- chen könnten. Es ist also richtig, dass auf Bundesebene die Möglichkeiten des Abschiebegewahrsams und der Abschiebehaft geregelt sind. Entschei- det dann ein Gericht, einen Ausreisepflichtigen in Haft zu nehmen, dann ha- ben wir diese Entscheidung zu vollziehen. Und ich halte es für die richtige Entscheidung, dass wir in diesen Fällen selbst die Haftbedingungen gestal- ten und bestimmen. Das jedenfalls ist humaner als Menschen durch ganz Deutschland zu verschicken, um sie in einer Haftanstalt in irgendeinem an- deren Bundesland unterzubringen, wo wir keinen Einfluss auf die Haftbedin- gungen haben.Ich muss auch der Kritik der SPD am Verfahren entschieden entgegentre- ten. Wir haben eine umfassende Anhörung sowohl schriftlich als auch mündlich durchgeführt. Wir haben die Kritik und die Anregungen geprüft und abgewogen und wir haben das Abschiebehaftvollzugsgesetz unter Be- rücksichtigung der Anhörungen angepasst. Insbesondere haben wir den ge- nerellen Einschluss über Nacht gestrichen und diesen nur noch als Ord- nungsmaßnahme im Einzelfall vorgesehen. Auch die Verfügbarkeit über pri- vates Geld ist neu geregelt und verbessert worden. Wir haben aber auch die Gelegenheit genutzt und die Ordnungsmaßnahmen nunmehr ausführlich ge- regelt, statt auf die entsprechenden Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes zu verweisen. Damit machen wir noch einmal besonders deutlich, dass Ab- schiebehaft keine Strafhaft ist. Zudem berücksichtigt unser Abschiebehaft- vollzugsgesetz die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nicht nur kurzfristigen Fixierung, denn wir haben ausdrücklich den Rich- tervorbehalt aufgenommen, der in vielen anderen Vollzugsgesetzen noch fehlt. Möge uns die SPD dafür kritisieren, dass wir auch diesen Aspekt nunmehr im Abschiebehaftvollzugsgesetz regeln werden. Ich glaube, dass es richtig ist, die verfassungsgerichtlichen Vorgaben ernst zu nehmen und bei der Ausgestaltung des Gesetzes zu berücksichtigen.Wir bitten daher um Zustimmung zum Abschiebehaftvollzugsgesetz.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de