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27.03.19
16:15 Uhr
AfD

Claus Schaffer (zu TOP 5): Jamaikas Vollzugsgesetz ist derart lücken- und fehlerhaft, dass es nicht funktionieren kann

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer zum Jamaika-Entwurf für ein Abschiebehaftvollzugsgesetz (TOP 5):

„Jamaikas Vollzugsgesetz ist derart lücken- und fehlerhaft, dass es nicht funktionieren kann“ Kiel, 27. März 2019 Jamaika hat im September 2018 ein Gesetz zum Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein eingebracht, das von den im Rechtsausschuss im Januar 2019 angehörten Experten mehrheitlich zerrissen wurde. Der geänderte Entwurf, der heute im Landtag debattiert wurde, hat die Expertenkritik nahezu vollständig unberücksichtigt gelassen. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Der heute im Plenum zur Abstimmung vorgelegte neue Gesetzentwurf für ein Abschie- behaftvollzugsgesetz enthält trotz zahlreicher Änderungen nahezu dieselben Lücken und Mängel wie der erste Entwurf, den Jamaika im September 2018 vorgelegt hat. Die zahlreichen Kritikpunkte, die Vertreter von Polizei, Justiz und humanitären Verbänden vorgebracht hatten, sind fast allesamt unberücksichtigt geblieben.
Dass Jamaika diesen lücken- und fehlerhaften Gesetzentwurf heute trotzdem durch- gepeitscht hat, zeigt zweierlei: Zum einen, dass Jamaika keinerlei Achtung vor der Funk- tion des Innen- und Rechtsauschuss hat, Gesetzesvorlagen inhaltlich zu beraten und Beschlüsse des Landtages vorzubereiten. Denn eine inhaltliche Beratung des Gesetzent- wurfs im Ausschuss hat Jamaika letzte Woche dadurch unmöglich gemacht, dass sie den mit zahlreichen Änderungen versehenen neuen Gesetzentwurf den Ausschussmit- gliedern erst zwei Stunden vor Beginn der Sitzung übermittelt hat.
Zum anderen zeigt das Durchpeitschen des Gesetzentwurfs, dass Jamaika offenbar kein Interesse an einem Vollzugsgesetz hat, das den Vollzugsbeamten Rechtssicherheit bietet und den Personen, die in Abschiebehaft sitzen, nur solche Einschränkungen auferlegt, die auch verhältnismäßig sind. Jamaika hat stattdessen ein lücken- und fehlerhaftes Vollzugsgesetz geschaffen, das einer juristischen Prüfung vor Gericht kaum standhalten dürfte. Dass dieses Vollzugsgesetz zu einer konsequenten und erfolgreichen Abschiebe- praxis in Schleswig-Holstein beitragen wird, ist also nicht zu erwarten. Für Jamaika mag

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



dies erfreulich sein – für Schleswig-Holstein und all seine Bürger, die ausreisepflichtige Ausländer ohne Bleibeperspektive nach Recht und Gesetz in ihre Heimatländer zurück- geführt sehen wollen, ist es das nicht.“



Weitere Informationen:
• Gesetzentwurf von Jamaika vom 14. September 2018 (Drucksache 19/939): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00900/drucksache-19-00939.pdf

• Geänderter Gesetzentwurf von Jamaika als Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsauschusses vom 22. März 2019 (Drucksache 19/1354): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01354.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de