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14.02.19
12:26 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Jamaika darf sich in der Asylpolitik nicht länger den Prinzipien des Rechtsstaats verweigern

PRESSEINFORMATION



(Es gilt das gesprochene Wort!)



Claus Schaffer zum AfD-Antrag “Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer einstufen“ (TOP 20):

„Jamaika darf sich in der Asylpolitik nicht länger den Prinzipien des Rechtsstaats verweigern“ Kiel, 14. Februar 2019 Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zuzustimmen, das die Länder Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer im Sinne des Artikels 16a GG einstuft. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD- Fraktion, erklärte dazu in seiner Rede:
„Die Quote der Ausreisepflichtigen unter den Asylsuchenden, also jener Migranten, die hier weder Asyl noch Schutz begründen können, beträgt bundesweit circa 68 Prozent. Abschiebungen finden hier jedoch kaum statt. Das gilt auch und gerade für Migranten aus den sogenannten Staaten des Maghreb: Tunesien, Marokko und Algerien. Selbiges gilt auch für Georgien.
Asylanträge von Personen aus diesen Ländern werden tatsächlich nur in Ausnahmefällen positiv beschieden. Die Anerkennungsquoten lagen im Jahr 2018 bei 1,2 Prozent für Algerien, bei 2,3 Prozent für Marokko, bei 1,9 Prozent für Tunesien und bei 0,3 Prozent für Georgien. Mehr als 97 Prozent der Asylanträge aus diesen Staaten haben also von Anbeginn keine Chance.
Die geringen Anerkennungsquoten allein begründen schon die Einschätzung als sichere Herkunftsstaaten. Insofern ist es dringend erforderlich, diese Länder auch als solche einzustufen.
Der Bundestag hat dann folgerichtig am 18. Januar 2019 gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten in einem Gesetzentwurf eingestuft.
Das war eine gute und längst überfällige Entscheidung!
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Durch diese Einstufung werden sowohl die Asylverfahren als auch die Rückführungen von Personen aus diesen Staaten beschleunigt. Behörden und Gerichte werden hier deutlich entlastet. Aber wir werden hierdurch auch eine spürbare finanzielle Entlastung von Bund, Ländern und Kommunen verzeichnen, wenn Entscheidungswege und alimentierte Aufenthalte kürzer gefasst werden.
Auch das BAMF, deren Mitarbeiterstab in der Vergangenheit ob des steigenden Bedarfs exorbitant aufgestockt worden ist, wird entlastet. Es kann sich verstärkt um die noch anstehenden 773.000 Überprüfungen von Schutzgründen kümmern.
Der individuelle Anspruch auf Asyl für Personen aus diesen Ländern bleibt jedoch erhalten. Es besteht nur eine Regelvermutung, dass die Herkunft aus einem sicheren Staat grundsätzlich keinen Asylgrund beinhaltet. Diese Vorgehensweise entspricht daher auch rechtsstaatlichen Grundsätzen, wie wir diese stets einfordern.
Die Anerkennung dieser sicheren Herkunftsländer ist zugleich ein wirksames Mittel gegen den Missbrauch unseres Asylrechts. Deutschland wird in der Folge als Zielland für unberechtigte, für missbräuchliche Asylanträge weniger interessant.
Die Einstufung Georgiens und der Maghreb-Staaten kann aber nur ein Etappenziel sein, wenn wir es mit einer konsequenten Asylpolitik ernst meinen.
Das Mittel der sicheren Herkunftsstaaten muss ausnahmslos schlüssiger und konse- quenter genutzt werden. Der Anwendungsbereich muss auf noch mehr Länder mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent erweitert werden. So wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.
Noch im Jahr 2016 hat die CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein gefordert, die Maghreb- staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären.
Zu befürchten ist jedoch, dass die Bundesregierung – insbesondere die Union – erneut nicht das Rückgrat oder die Durchsetzungsfähigkeit haben wird, dieses Gesetz gegen die Blockade der Grünen und anderer linker Parteien im Bundesrat durchzusetzen.
Die Bundesvorsitzende der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, spricht davon, dass die Erneuerung ihrer Partei im vollen Gange ist. Und in der Tat lassen Pressemitteilungen


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



aus dieser Woche von CDU und FDP in Schleswig-Holstein Abschiebungen per Charter- flug und schlicht schnellere Abschiebungen als logische Folge von abgelehnten Asyl- anträgen ankündigen. Das wäre ja geradezu ein Paradigmenwechsel.
Aber ist dem wirklich so?
Bezeichnenderweise war Innenminister Grote am 21. September 2017 in seiner Rede vor diesem Plenum mit folgenden Worten zu vernehmen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums:
„Die Koalitionspartner in Schleswig-Holstein haben hinsichtlich der Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Art. 16a des Grundgesetzes unterschiedliche Auffassungen. Dies ist kein Geheimnis. Ich verschweige auch nicht, dass ich persönlich für eine Einstufung von Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten bin. Ich akzeptiere aber ebenso, dass es in der Koalition auch eine andere Haltung gibt.“
Werden sich heute die Schleswig-Holsteiner CDU- und SPD-Fraktionen hier im Landtag offen gegen die eigenen Bundesparteien stellen?
Wird sich eine nach links gerückte Landes-CDU abermals vom grünen Koalitionspartner am sprichwörtlichen Nasenring durch die migrationspolitische Manege ziehen lassen?
Oder werden Sie, die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags, den Menschen in diesem Land endlich eine Asyl- und Migrationspolitik geben, die auch der Logik unseres Asylrechts folgt?
Alles andere würde mit Blick auf Ihre Aussagen in der Öffentlichkeit eine Täuschung der Bürger in diesem Land darstellen.“


Weitere Informationen:
• Antrag der AfD-Fraktion „Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen“ (Drucksache 19/156) vom 7. September 2018: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01229.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de