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23.01.19
15:32 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Wir wollen ein grundsätzliches Verbot von Totalherbiziden auf Dauergrünland

Presseinformation Kiel, den 23.01.2019

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 02 Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes Drs. 19/1161

„Das Dauergrünland ist im Sinne des Klima-, Gewässer- und des Bodenschutzes ein wichtiger Baustein des Naturschutzes. Aber auch für die Biodiversität spielt das Dauergrünland eine erhebliche Rolle.“

2013 war die Debatte um den effektiven Schutz des Dauergrünlands ein parlamentarischer
Kraftakt. Wir haben seinerzeit eine sehr interessante Anhörung erlebt, die dazu führte, dass der
ursprüngliche Gesetzentwurf an einigen Stellen geändert wurde. Das macht deutlich, wie
wichtig das parlamentarische Verfahren ist. Auch zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der
Landesregierung hat es ein umfangreiches und ausführliches parlamentarisches Verfahren
gegeben, mit schriftlicher sowie mündlicher Anhörung. Damit wurde man dem Stellenwert des
Gesetzes durchaus gerecht. Und ich muss sagen, gerade die mündliche Anhörung hat mich doch
sehr beeindruckt. Dort ist eigentlich klar geworden, dass keine Seite der Anzuhörenden wirklich
zufrieden war mit dem Gesetzentwurf – dies gilt sowohl für die Vertreter der Landwirtschaft als
auch für die Vertreter des Naturschutzes. Darum ist es jetzt umso bedauerlicher, dass die 2
Koalition so vehement darauf besteht, dieses Gesetz jetzt in zweiter Lesung bereits im Januar
durchzudrücken. Wohlwissend, dass eine zweite Lesung im Februar auch noch gereicht hätte.
Dies hätte uns allen die zeitliche Möglichkeit eingeräumt, bessere Änderungsvorschläge
einzureichen. Dies sage ich durchaus selbstkritisch, aber in der Kürze der Zeit war nichts anderes
hinzubekommen. Gleichwohl sehe ich unseren Änderungsantrag als zielgerichteter und
weitgreifender, als den der Koalition.



Das Dauergrünland ist im Sinne des Klima-, Gewässer- und des Bodenschutzes ein wichtiger
Baustein des Naturschutzes. Aber auch für die Biodiversität spielt das Dauergrünland eine
erhebliche Rolle. Die Intensivierung der Landwirtschaft bedroht den Bestand der
Dauergrünflächen. Die Zahlen des Berichtes zum Dauergrünland belegen dies eindeutig. Eine
leichte Verbesserung im Sinne des Dauergrünlandes ist erst seit dem Bestehen der Verordnung
sowie des Gesetzes zu verzeichnen. Daher ist es gut und richtig gewesen hier entsprechende
rechtliche Vorgaben zu schaffen, denn erst so ist es gelungen das Dauergrünland zu sichern.
Dass dies mittlerweile politisch auch nicht mehr in Frage gestellt wird ist ein Erfolg an sich.



Bei den Diskussionen seinerzeit zum Dauergrünland- oder zum Naturschutzgesetz war es uns als
SSW immer wichtig, den roten Faden durch die entsprechenden Gesetze zu führen, der sich auf
den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität bezieht. Dauergrünland ist unter anderem für
die Biodiversität von hoher Bedeutung. Das haben wir seinerzeit bei den
Gesetzgebungsverfahren in den Focus gestellt. Daher haben wir uns jetzt auch dazu entschieden
in unserem gemeinsamen Änderungsantrag das grundsätzliche Verbot von Totalherbiziden auf
Dauergrünland einzuführen. Aus der Diskussion um Glyphosat wissen wir, dass solche
Breitbandherbizide gegen alle ein- und zweikeimblättrigen Pflanzen eingesetzt werden. Und das
bedeutet, dass es nicht nur unerwünschte Unkräuter trifft, sondern auch konkurrenzschwache
und seltene Ackerwildkrautarten. Gerade die sogenannte Ackerbegleitflora spielt eine wichtige 3
Rolle, wenn wir über Biodiversität auf Grünlandflächen sprechen. Aber genauso wirkt sich der
Einsatz von Breitbandherbiziden auf die Fauna aus. Durch die Vernichtung der Flora, verlieren
Insekten und auch Vögel ihre Nahrungsgrundlage. Daher halten wir es für angebracht und
notwendig hier ein politisches Signal zu setzen, das deutlich macht, dass wir es ernst meinen,
wenn wir über die Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität reden.



Es besteht keine zeitliche Notwendigkeit den Gesetzentwurf jetzt durchzudrücken. Lassen sie
uns daher versuchen Landwirtschaft und Naturschutz besser unter einen Hut zu bringen. Daher
plädieren wir für eine dritte Lesung im Februar.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html