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05.09.18
18:11 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 15: Die Alternativen zum Religionsunterricht sind noch wenig befriedigend

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 5. September 2018


TOP 15: Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen sicherstellen (Drs-Nr.:19/877)



Martin Habersaat:
Die Alternativen zum Religionsunterricht sind noch wenig befriedigend

Die privilegierte Stellung des Religionsunterrichts ist in Artikel 7 Grundgesetz festgehalten, dessen Formulierung nahezu wörtlich in den ersten Absatz des einschlägigen § 7 Schulgesetz übernommen wurde. Es geht dabei nicht um Religionskunde, sondern um Glaubensvermittlung. Vor dem Hintergrund der Schulpflicht und des Kalenders, wir schreiben das Jahr 2018, halte ich das für schwierig. Ich musste allerdings in der letzten Legislaturperiode erkennen, dass die Beharrungskräfte stark sind.
Die Eltern bzw. ab 14 die Jugendlichen haben deshalb das Recht, die Teilnahme am Religionsunterricht zu verweigern. § 7 Abs. 2 schreibt verpflichtend vor, dass in diesem Falle die Schülerinnen und Schüler stattdessen „anderen gleichwertigen Unterricht“ erhalten. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat bereits 2001 geurteilt, dass dieser Ersatzunterricht nicht ein beliebiger Unterricht in einem anderen Fach sein darf, sondern ein gleichwertiger Ethik- Unterricht sein muss. Ein ministerieller Runderlass 2002 legte sich auf den Philosophieunterricht fest. Allerdings scheitert diese Verpflichtung oft an den Realitäten der Schule, die einen entsprechenden Unterricht mangels Ressourcen nicht anbieten kann. Der Kommentar zum Schulgesetz stellt deshalb auch etwas resignierend fest: „Lässt sich ein entsprechender Unterricht nicht organisieren, wird den Schulen nur der Weg bleiben, Freizeit zu gewähren (bei Randstunden) oder sich auf eine bloße Aufsicht zu beschränken.“ 2



Der SSW hält diese Alternativen zu Recht für wenig befriedigend. Die Fallzahlen sind auch nicht so ganz gering. Schon 2007 hat die Landesregierung auf eine Große Anfrage zum Stand des Religionsunterrichts so geantwortet, dass ein Anteil von rund 5 % der Schülerinnen und Schüler an einem Philosophieunterricht und etwa ein Prozent an sonstigem Unterricht teilnehmen würde. Daten darüber, wie viele vom Religionsunterricht angemeldete Schülerinnen und Schüler stattdessen gar keinen Unterricht erhalten, lagen der Landesregierung nicht vor. Seit diesen Zahlen, die sich auf den Zeitraum 1997 bis 2002 bezogen, hat sich hier offensichtlich sehr viel gebessert. Die Landesregierung hat auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Harms geantwortet, dass an immerhin 314 öffentlichen Schulen knapp 46.000 Schülerinnen und Schüler anderen gleichwertigen Unterricht erhalten würden. Da wären wir dann immerhin schon bei 15 %. Die immer häufiger genutzte Möglichkeit, das Fach Religion abzuwählen, hatte einen heilsamen Einfluss auf die Konzeption dieses Faches. Philosophische, ethische und interreligiöse Fragen nehmen heute, ich glaube: gegen die Intention des Grundgesetzes, einen breiten Raum ein. Und das ist gut so.
Mir persönlich wurde im Religionsunterricht der Oberstufe eine intensive Beschäftigung mit der Bekennenden Kirche und dem Wirken von Dietrich Bonhoeffer zuteil. Auch das ist einer der Gründe für mein Entsetzen, dass Faschisten und Rassisten heute wieder in deutschen Parlamenten sitzen und sich in der Gesellschaft auszubreiten versuchen. Wir sollten allerdings den Auftrag zur Werteerziehung nicht gleichsetzen mit der Teilnahme am Religions- oder Philosophieunterricht. Werteerziehung muss ausnahmslos Querschnittaufgabe aller Schulfächer sein. Und in allen Schulfächern haben wir es mit einem vorhandenen oder drohenden Lehrermangel zu tun, da bildet Philosophie keine Ausnahme. Natürlich gibt es die Verpflichtung, den entsprechenden Satz aus § 7 Schulgesetz auch mit Leben zu erfüllen.
Deshalb schlage ich vor, dass wir den Antrag des SSW in den Bildungsausschuss überweisen und dass das Bildungsministerium uns dort darlegt, wie groß die Schere zwischen Angebot und Nachfrage nach Alternativunterricht zum Religionsunterricht ist und welche Maßnahmen das Land realistischerweise in den nächsten Jahren ergreifen kann.