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04.07.18
16:57 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 2 "Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 239/2018 Kiel, Mittwoch, 4. Juli 2018
Landwirtschaft/Waldgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky zu TOP 2 „Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein“ In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Waldgesetzes für Schleswig- Holstein) erklärt der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oli- ver Kumbartzky:
„Die Entrüstung, die Gintoft wegen der Abholzung des Preesterholts er- schütterte, verstehe ich sehr. Damit solche Vorfälle in Zukunft nicht mehr passieren, legte der SSW einen Gesetzentwurf vor. Die vorgeschlagene Er- gänzung ist aber unnötig. Und zwar, weil wir in Schleswig-Holstein im Ver- gleich der Bundesländer schon heute die striktesten Regelungen für Kahl- schläge und Waldumwandlungen haben. Außerdem ist das MELUND als oberste Forstbehörde nach dem Fall in Gintoft tätig geworden, indem per Erlass die Kriterien für die behördlichen Waldumwandlungsentscheidungen konkretisiert worden sind.
Aber kurz der Reihe nach: Zunächst muss man noch einmal festhalten, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf des SSW die Begrifflichkeiten ‚Kahlschlag‘ aus Paragraph 7 und ‚Waldumwandlung‘ aus Paragraf 9 durcheinanderge- bracht worden sind. Durch die im Ausschuss durchgeführte Anhörung ist dem SSW der Fehler aufgefallen und dieser wurde in einem Änderungsan- trag korrigiert.
So weit, so gut. Aber auch die nun vorgeschlagenen Änderungen in Paragraf 9 sind nicht nötig. In Paragraph 9 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes steht bereits seit 2016: ‚Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windener- gieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern ist unzulässig.‘ Eine Ergänzung, wie sie der SSW und auch die SPD vorschlagen, nämlich die Un- zulässigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen zehn Jahre nach der Um- wandlung zusätzlich in das Landeswaldgesetz zu schreiben, halten wir für nicht sachgerecht. Es würde sich um einen erheblich Eingriff in die Rechte des Grundeigentümers handeln, der unserer Meinung nach waldgesetzlich Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de nicht zu rechtfertigen ist. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages äußert dazu verfassungsmäßige Bedenken. Und auch gesetzessystematisch ist der Vorschlag schwierig, weil es sich nach der Waldumwandlung gar nicht mehr um Wald handelt.
Nun noch kurz zur Forderung von SSW und SPD, historische Waldstandorte mit einer Änderung in Paragraph 9 vermeintlich noch besser zu schützen. Die Forderung ist gut gemeint, aber auch hier würde es sich um einen er- heblichen zusätzlichen gesetzlichen Eingriff in die Freiheit der Waldbesitzer handeln. Außerdem sind bereits heute alte Waldstandorte im Rahmen der Umwandlung besonders geschützt. So steht in Absatz 3, dass die Umwand- lungsgenehmigung durch die Forstbehörde zu versagen ist, wenn die Erhal- tung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Der schon erwähnte Erlass aus dem MELUND stellt klar, dass eben dieses öffentliche Interesse auch bei historisch alten Waldstandorten vorliegt.
Um es zusammenzufassen: Damit sich der Fall Preesterholt in Zukunft nicht mehr wiederholt, können wir politisch nichts mehr unternehmen. Der Land- tag und die Landesregierung haben bereits wie beschrieben alle notwendi- gen Regelungen in Kraft gesetzt. Das hat auch die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss ergeben.
Wir sehen keinen Änderungsbedarf der bisherigen Rechtslage. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Ge- setzentwurf abzulehnen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de