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13.06.18
17:05 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 4 "Änderung des Landesplanungsgesetzes"

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 194/2018 Kiel, Mittwoch, 13. Juni 2018
Innenpolitik/Landesplanungsgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Änderung des Landesplanungsgesetzes“ In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungs- gesetzes) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Rossa: Jan Marcus Rossa:
„Die Jamaika-Koalition hat sich der Digitalisierung verschrieben. In dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zeigt sich, was Digitalisierung auch bedeuten kann: Nicht das Rad neu erfinden, sondern die Digitalisierung und ihr Poten- tial nutzen, um Bestehendes zu optimieren.
Es müssen eben nicht immer die großen Stelleschrauben in Bewegung ge- setzt werden. Manchmal reicht es, ein bestehendes Verfahren an die tech- nologische Entwicklung der letzten Jahrzehnte anzupassen und lang etab- lierte Verfahren in das digitale Zeitalter zu transformieren. Von außen be- trachtet fragen sich ohnehin viele, wieso ausgerechnet die Verwaltung mit ihren immensen Ressourcen für diesen Prozess so viel länger braucht als andere. In Anbetracht des gewaltigen ‚Großprojekts Digitalisierung‘ mag die Änderung des Landesplanungsgesetzes ein nur kleiner Schritt sein, aber ge- rade die kleinen Schritte sind notwendig, um alle Teilbereiche der Verwal- tung der Digitalisierung zu öffnen und den Bürgerinnen und Bürger ihr Po- tential nutzbar zu machen.
Beim Landesplanungsgesetz führt dieser Schritt vor allem zu einer einfache- ren und schnelleren Verfügbarkeit der Planungsunterlagen. Das Drucken und Auslegen der Papierunterlagen – was ja weiterhin in verringertem Maße notwendig und richtig ist – braucht Zeit. Zeit, die nicht nur bei Vorhaben mit enormem Handlungsdruck zu kostbar ist, um sie ungenutzt verstreichen zu lassen. Mit unserem Gesetzentwurf sichern wir die frühzeitige digitale Be- reitstellung gesetzlich ab. Die Bürgerinnen und Bürger, also die, auf die es gerade bei großen Planvorhaben ankommt, werden damit deutlich schneller und einfacher Zugang zu den Planungsunterlagen bekommen. Die Hemm- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de schwelle, sich im Internet zu informieren, ist ja unbestreitbar deutlich nied- riger als zu den Öffnungszeiten der Amtsverwaltung vor Ort Einsicht in die ausgelegten Planungsunterlagen zu nehmen.
Wer dennoch oder gerade aufgrund der Bereitstellung im Internet Einsicht nehmen möchte, wird dies weiterhin bei den Kreisen und kreisfreien Städ- ten tun können. Die Einsicht in die Papierunterlagen bedeutet damit ein ei- nem Behördengang vergleichbarer Aufwand. Sollte hier der Eindruck er- weckt worden sein, die Einsichtnahme in die Papierunterlagen würde er- schwert bis unmöglich gemacht, so ist dies schlicht weg falsch. Nicht aus- schlaggebend, aber dennoch beachtlich ist, dass wir durch die vorgenom- menen Veränderungen auch erheblich Geld einsparen werden. Mit immerhin rund 200.000 Euro schlägt das Drucken pro Entwurf derzeit zu Buche. Wenn man bedenkt, dass die Zugänglichkeit und Reichweite auf digitalem Wege deutlich größer ist – also das eigentliche Ziel auf leichterem Weg besser und schneller erreicht werden kann – haben wir schlichtweg die Pflicht, die Aus- gaben für das der öffentlichen Hand anvertraute Steuergeld zu hinterfragen.
Der wichtigste Vorteil des vorliegenden Gesetzentwurfs liegt in der Situation begründet, die seit dem 20. Januar 2015 die gesamte Landespolitik nach- haltig beschäftigt. An jenem Tag hat das Oberverwaltungsgericht in Schles- wig die Teilfortschreibung der Regionalpläne Wind für unwirksam erklärt. Und fast genau so lange diskutieren wir über die Notwendigkeit, endlich zu einer wirksamen und gerichtsfesten Planung zu kommen. Nicht nur die Windbranche, die ein großer Wirtschaftsfaktor für Schleswig-Holstein ist und bleiben soll, sondern das ganze Land erwartet von uns, dass wir alle Möglichkeiten der Optimierung für ein schnelles und rechtssicheres Verfah- ren ergreifen. Ein zügiges Verfahren, das die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erhält und verbessert. Darum geht es uns. Um die laufenden Planungen nicht ins Leere laufen zu lassen, ist es auch notwen- dig, die Landesplanung abzusichern. Daher werden wir das Moratorium noch einmal verlängern. Es geht dabei ausdrücklich nicht um die Verhinde- rung von Windkraft, sondern um die Sicherstellung ihres Ausbaus im Rah- men der neuen Fortschreibung des Landesentwicklungsplans.
Der Planungsstau wird aufgebrochen und das ist gut! Denn die Menschen erwarten, dass wir voran kommen. Die Neuaufstellung der Regionalpläne Wind hat viele Kapazitäten in der Landesplanung gebunden, dabei besteht auch über die Windplanung hinaus großer Handlungsdruck. Bei der gesam- ten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Schleswig-Holsteins spielt die Landesentwicklungsplanung eine herausgehobene Rolle. Gerade bei einem der drängendsten Probleme – der Situation auf dem Wohnungsmarkt – brauchen wir eine Planung, die neue Potentiale erschließt und alte optimal ausnutzt. Der Innenminister hat die Leitlinien seiner Planung vorletzte Wo- che dankenswerterweise im Innenausschuss vorgestellt. Ich danke ihm und seinem Haus, mit welchem Nachdruck und Einsatz er den Fortschritt bei der gesamten Landesentwicklungsplanung verfolgt und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, um diese wichtige Arbeit zu unterstützen und abzusichern.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de