Regina Poersch zu TOP 4: Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten unserer Tourismusgemeinden
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 25. April 2018TOP 4: Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs-Nr.: 19/571)Regina Poersch:Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten unserer TourismusgemeindenIn einer perfekten Welt wäre Schleswig-Holstein kurtaxefrei. Unsere Tourismusorte könnten Strände und Toiletten in Schuss halten, Events anbieten und eine Kinderbetreuung, eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel möglich machen und noch vieles mehr - und hätten das Geld dafür. Wir wünschen uns so ein kurtaxefreies Schleswig-Holstein! Noch aber leben wir nicht in einer solchen perfekten Welt. Die Wirklichkeit ist (noch!) eine andere. Wir wissen, was die Kommunen für den Tourismus leisten. Sie investieren, modernisieren, renovieren, annoncieren. Deshalb ist die Kurtaxe dort zu rechtfertigen, wo Kommunen eben diese touristische Infrastruktur pflegen und ihre Attraktivität als Tourismusort steigern - wie auch auf den nordfriesischen Inseln und Halligen.Ich betone an dieser Stelle: Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir KEINE NEUE ABGABE! Es geht um die Einziehung der Tageskurabgabe von den Tagesgästen dort, wo eine kommunale Satzung die Erhebung einer Tageskurabgabe vorsieht. Abgabepflichtig sind häufig beide Gruppen: Übernachtungs- UND Tagesgäste. Wenn jedoch eine Kurabgabe nur von den Übernachtungsgästen - die sich nicht wehren können, sondern die Abgabe auf ihrer 2Hotelrechnung finden - nicht aber von Tagestouristen auch tatsächlich kassiert wird, ist das nicht nur ungerecht, sondern müsste auch befürchten lassen, dass eine Abgabesatzung beklagt wird.Die Insel- und Halligkonferenz hat von uns als Landesgesetzgeber eine Rechtsgrundlage gefordert, um die Erhebung der Kurabgabe von Tagesgästen denjenigen Verkehrsträgern auferlegen zu können, die geschäftsmäßig Tagesgäste zu den Inseln und Halligen befördern. Im vergangenen November hat der SSW dies in seinem Antrag 19/311 als „Tagesmaut“ bezeichnet. Der Begriff beschreibt das Anliegen der Insel- und Halligkonferenz nicht im Ansatz, verschafft aber natürlich Aufmerksamkeit. Immerhin: Der SSW-Antrag brachte uns eine aufschlussreiche Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Und dabei kam heraus: So eine Rechtsgrundlage wird positiv gesehen – und zwar von niemand Geringerem als…… der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände,... der Nordsee-Tourismus-Service GmbH,… dem Tourismusverband Schleswig-Holstein… dem Kreis Nordfriesland, in dem die Tourismusintensität mit jährlich 74 Übernachtungen je Einwohner überdurchschnittlich hoch ist, und natürlich… von der Insel- und Halligkonferenz selbst.Deshalb haben wir uns entschieden, Ihnen heute unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorzulegen. Wir können das Anliegen der Insel- und Halligkonferenz nachvollziehen, zumal beispielsweise in Niedersachsen bereits so verfahren wird. In Niedersachsen sieht das Kommunalabgabengesetz vor, dass Reedereien und Betreiber von Fluglinien, die geschäftsmäßig Passagiere in die jeweilige Tourismusgemeinde befördern, per gemeindlicher Satzung verpflichtet werden können, die Kurabgabe über den Fahrpreis einzuziehen. Diese Möglichkeit wollen wir auch in Schleswig-Holstein schaffen. Keine Kommune wird dabei gezwungen, so zu verfahren. Diejenigen Kommunen, die davon Gebrauch machen wollen, müssen ihre Satzung ändern. Ganz öffentlich, ganz transparent. Unser Gesetzentwurf greift ein Anliegen der Insel- und Halligkonferenz auf und stärkt die Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung in den Tourismusgemeinden. Wir trauen den Tourismusgemeinden übrigens durchaus zu, sich mit den einzubindenden Verkehrsträgern zu verständigen! Wir trauen ihnen zu, den Service für die Gäste durch weitere Zusatznutzen in Verbindung mit der Kurkarte zu verbessern. Wir trauen ihnen auch die Klärung der Frage zu, wie Fahrgäste, die geschäftlich auf die Inseln und Halligen reisen oder dort wohnen, von der Tageskurabgabe befreit werden. Wir trauen ihnen die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten 3zu. Die Inseln Föhr und Amrum haben ihre Kurabgabesatzungen zum 1. Januar 2017 bereits angeglichen und erkennen die jeweiligen Kurkarten der Nachbarinsel an. Das ist kommunale Gestaltung! Unterstützen Sie also mit uns die Tourismusgemeinden auf den Inseln und Halligen. Unterstützen Sie unseren Gesetzentwurf. Ich beantrage die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss sowie in den Innen- und Rechtsausschuss.