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24.02.17
14:43 Uhr
SSW

Lars Harms: Der Bericht ist Beleg für den wichtigen Stellenwert des Opferschutzes

Presseinformation Kiel, den 24. Februar 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 73 Vierter Opferschutzbericht Drs. 18/5142


„Der Bericht ist Beleg für den wichtigen Stellenwert des Opferschutzes!“


Zunächst möchte ich der Ministerin und ihr Team herzlich für diesen ausführlichen und
gut strukturierten Bericht danken. Vor allem der Teil, der sich auf die Rechte der Opfer
einer Straftat bezieht, ist einfach und verständlich dargestellt, war wirklich sehr
hilfreich ist. Der Bericht ist Beleg für den wichtigen Stellenwert des Opferschutzes.
Niemand hat es verdient, Opfer zu sein. Und doch werden viele von uns im Leben
einmal Opfer einer Straftat oder unsere nächsten Angehörigen fallen einer Straftat
zum Opfer. Opfer von Straf- und Gewalttaten kommen folglich aus allen Schichten der
Bevölkerung. Jeder kann, wie bereits gesagt, betroffen sein. Es wird den Opfern nicht
gerecht, sie lediglich als eine Nummer in der Statistik einzugruppieren. Diese
Auffassung spiegelt sich auch im vorgelegten Bericht wider. Und die Ministerin hat in 2
ihrer Zielrichtung völlig Recht: Der Täter-Opfer-Ausgleich hat sich bewährt und sollte
zudem weiter ausgebaut werden. Die bloße Bestrafung eines Täters stellt für
traumatisierte Opfer meist weder Gerechtigkeit noch inneren Frieden wieder her.
Durch zusätzliche Mediation bei Gegenüberstellung ist es hingegen in vielen, gar in
den meisten Fällen gelungen, die Täter zu tieferer Einsicht und Reue zu bewegen und
dadurch zum Heilungsprozess der Opfer beizutragen. Dies ist eine weitere, wichtige
Maßnahme für gelebten Opferschutz in Schleswig-Holstein. Dazu gehört auch die
anonyme Spurensicherung, die mit großer parlamentarischer Mehrheit hier im Hause
in die Wege geleitet wurde. Vergewaltigungsopfer sind in vieler Hinsicht benachteiligt.
In unserer Gesellschaft gehören Vergewaltigungen zu den Straftaten, deren Häufigkeit
seit jeher unterschätzt wird. Darüber hinaus haben Vergewaltigungsopfer oftmals
einen schlechteren Status in der Gesellschaft, wenn es um die Anerkennung des Leids
bzw. des Opferstatus geht. Eine ganz andere Schwierigkeit ist, dass viele Opfer keine
Strafanzeige stellen. Die Beweisführung im Fall von sexueller Gewalt gestaltet sich
äußerst schwierig. Daher ist es begrüßenswert, dass man nun eine realitätsnahe
Lösung im Sinne der Opfer von sexueller Gewalt gefunden hat und diese nun fest
etabliert ist.
Wenn es um die Unterstützung von Menschen mit besonderen Nöten geht, sei auch
gesagt, dass die Frauenhäuser in der jüngsten Vergangenheit in ihrer Arbeit deutlich
besser unterstützt wurden. Damit stärken wir nicht nur die Frauen und Mädchen in
unserem Land, sondern vor allem auch unsere Gesellschaft insgesamt. Wir wollen
Chancengleichheit für alle Menschen erreichen. Die Frauenhäuser leisten dazu einen
wichtigen Beitrag! 3
Abschließend bleibt festzustellen, dass Opferschutz keine Maßnahme ist, die sich
irgendwann erledigt hat. Im Gegenteil, der Opferschutz muss immer wieder neu
erstritten werden. Deswegen ist es unsere Aufgabe als Parlament, uns auch in Zukunft
für einen starken Opferschutz in Schleswig-Holstein einzusetzen. Und dabei möchte
ich an dieser Stelle noch auf zwei Dinge hinweisen. Unrecht verjährt nicht. Vor diesem
Hintergrund gilt es vor allem auch das Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus
immer wieder hervorzurufen. Gerade weil es immer weniger Zeitzeugen gibt. Gerade
weil sich die Geschichte nicht wiederholen darf. Gerade weil man durch
Geschichtskenntnisse, die Gegenwart genauer verstehen und analysieren kann.
Deshalb darf das Gedenken nicht verstummen!
Zum anderen sei gesagt, dass wir den heutigen Opfern von Krieg und Gewalt ebenfalls
etwas schuldig sind, egal wo sie herkommen. Opferschutz ist vielfältig; das hat auch
etwas mit dem Bleiberecht zu tun. Verfolgte Menschen nicht abzuschieben ist auch
Opferschutz! Es gilt dort hinzuschauen, wo Unrecht geschieht und diesem
entsprechend entgegenzutreten. Lassen Sie uns dies gemeinsam tun. Für den
Opferschutz im Land und für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein!


Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html