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Wolfgang Kubicki: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gibt Anlass zur Hoffnung
Presseinformation Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Garg Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 056/2017 Kiel, Donnerstag, 9. Februar 2017 Verkehr/ElbvertiefungWolfgang Kubicki: Urteil des www.fdp-fraktion-sh.de Bundesverwaltungsgerichtes gibt Anlass zur Hoffnung Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Elbvertiefung er- klärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Kubicki:„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig gibt Anlass zur Hoff- nung, dass diese für die Überlebensfähigkeit des Hamburger Hafens wichti- ge wasserbauliche Maßnahme der Elbvertiefung letztlich durchgeführt wer- den kann.Das Gericht hat den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss nicht auf- gehoben, sondern lediglich eine Nachbesserung verlangt im Hinblick auf ei- ne geschützte Pflanzenart. Wird diese Nachbesserung geleistet, wovon wir aus schleswig-holsteinischer Sicht ausgehen, kann der Planfeststellungsbe- schluss umgesetzt und vollzogen werden. Dies ist eine erfreuliche Nach- richt, nicht nur für die Metropolregion Hamburg, sondern auch für das Land Schleswig-Holstein insgesamt, da Zehntausende von Schleswig-Holsteinern im Hamburger Hafen Arbeit und damit berufliche Perspektiven haben.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de