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20.07.16 , 15:49 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Nutzbarkeit von Mobilitätsinformationen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 31+36 – Freie Nutzbarkeit von Mobilitätsinformationen Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Landeshaus Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Andreas Tietze: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 340.16 / 20.07.2016

Aktuelle Reiseinformationen umfassend zur Verfügung stellen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege König,
Streckensperrungen zwingen zu Umwegen und Staus zu mehr Zeitbedarf. Das nervt und man fragt sich, hätte ich doch schon vor Reisebeginn mehr gewusst. Wie viele Schleswig-HolsteinerInnen, höre auch ich während der Fahrt meistens Radio mit den aktuellen Verkehrsmeldungen oder ich schaue auf mein schlaues Navi, welches mir ak- tuelle Umleitungsempfehlungen einspielt.
Es gibt aktuellen Sperrungen durch die Polizei, zum Beispiel nach einem Unfall, und geplante aufgrund einer Baumaßnahme. Für letztere gibt der LBV die Planungen an die Landesmeldestelle der Polizei weiter, die dann eine Verkehrsmeldung generiert. Hierzu benutzt sie auch die Location Code List.
Ob die „Stille-Post“ LBV – Polizei – Verkehrsmeldung – TMC sinnvoll ist, ist sicher frag- lich. Da legen sie den Finger in die richtige Wunde! Mich wundert allerdings, dass Sie mit der TCM Technik auf den UKW-Funk blicken, der, glaubt man den Fachleuten, kei- ne große Zukunft hat.
Hier verwundern Sie uns mit Ihrem Festhalten an der alten Technik doch ein wenig – wo Sie doch meistens nach der Maxime handeln, beim Internet alle doof und Piraten schlau.
Wie läuft es denn bei anderen Verkehrsträgern? Ein positives Beispiel ist die Luftfahrt. Sie können problemlos im Internet unter dem Stichwort Flugradar ersehen, welches Flugzeug, wo gerade unterwegs ist. Gleichzeitig wird ihnen auch angezeigt, wo es her- kommt, wie viel Verspätung es hat und wohin die Reise geht. Sie bekommen sogar Seite 1 von 2 gleich ein Bild von dem Flugzeug mitgeliefert. Europaweit und in Echtzeit. Ähnliches gilt für die Schifffahrt. Bei der Bahn und erst recht im Busverkehr sind wir davon noch Licht- jahre entfernt. Die Deutsche Bahn hat zwar einen ersten Einstieg in ein „Zugradar“ ge- wagt, zeigt jedoch nur die wenigen Fernzüge ihres eigenen Unternehmens an.
Andere Züge? Anschlüsse im Nahverkehr? Grenzüberschreitend? Oft Fehlanzeige oder Fehlinformation. Man fühlt sich als Fahrgast hilflos und ausgeliefert. Störungen selbst mag man selten verhindern können. Dass die Fahrt aber länger dauert und unbeque- mer wird, nur weil man die Ausweichroute nicht kennt - Das darf es doch im Informati- onszeitalter einfach nicht mehr geben. Da stimmen wir Ihnen voll zu!
Reiseinformationen müssen Reisenden in Echtzeit zur Verfügung stehen und wir müs- sen dazu die Voraussetzungen schaffen. Das fordern sie in Ihrem zweiten Antrag: Dazu lohnt ein Blick in Paragraph 40 des Personenbeförderungsgesetz (PBefG):
1. Der Fahrplan muss die Führung der Linie, ihren Ausgangs- und Endpunkt sowie die Haltestellen und Fahrzeiten enthalten. Eine Banalität.
2. Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich bekanntzuma- chen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimm- ten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens die Abfahrtszeiten an- zuzeigen. Ein typischer Gummiparagraph. Nicht selten wird nur ein kryptischer Zettel an der Hal- testelle angebracht in manchmal kaum lesbarer Schrift – da sehen wir im digitalen Zeit- alter auch Handlungsbedarf.
3. Der Unternehmer ist verpflichtet, der Genehmigungs-behörde auf deren Anforderung die Fahrplandaten in einem geeigneten elektronischen Format zur Kontrolle der Einhal- tung der Fahrplanpflichten sowie zur Nutzung in unternehmensübergreifenden Aus- kunftssystemen zeitgerecht und unentgeltlich bereitzustellen. Jetzt wird es doch interessant: Wenn wir als Aufsichtsbehörde das verlangen, müssen die Unternehmen uns die Daten bereitstellen.
Ich stelle also fest. 1. Die Piraten haben das Rad nicht erfunden 2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in geeigneter Weise vorhanden – der Gesetzgeber ist nicht gefragt 3. Informationen in Echtzeit sind wichtig für die Reise 4. Die Technik dazu existiert 5. Im öffentlichen Verkehr gibt es erste Ansätze dazu 6. Diese sind aber noch sehr lückenhaft 7. Wenn wir das voranbringen wollen, müssen unsere Behörden oder NAH-SH stärker aktiv werden
Lassen Sie uns im Wirtschaftsausschuss beraten, wie wir hier entsprechend vorgehen können, damit wir in Zukunft auch bei den Landverkehren erfolgreich „navigieren“ kön- nen. ***



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