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13.07.16 , 16:34 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zum Strafvollzugsgesetz: Konzeptlos, planlos, haltlos - aber zum 1. September soll es in Kraft treten

Justizpolitik
Nr. 336/16 vom 13. Juli 2016
Barbara Ostmeier zum Strafvollzugsgesetz: Konzeptlos, planlos, haltlos – aber zum 1. September soll es in Kraft treten
Nach der heutigen (13. Juli 2016) Beratung über die Neuregelung des Strafvollzugs hat die Justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbara Ostmeier, den fehlenden Beratungswillen im Regierungslager kritisiert:
„Mit der klammheimlichen Rücknahme des kompletten Verbotes von Schusswaffen in letzter Minute ist es nicht getan. Auch heute sind Antworten auf viele und wichtige Fragen verweigert worden. Auf dieser dünnen Grundlage darf kein Gesetz beschlossen werden – und schon gar nicht zum 01. September in Kraft treten“, forderte Ostmeier.
Die Ministerin habe heute selbst eingestanden, dass sie für die Zukunft des Strafvollzuges kein Konzept habe. Anders sei nicht zu erklären, dass sie den Änderungswünschen der Regierungsfraktionen völlig hilf- und ahnungslos gegenüber stehe.
„SPD, Grüne und SSW winken ihr Wünsch-Dir-Was-Gesetz jetzt durch und überlassen die Beantwortung sämtlicher daraus entstehender Fragen und die Lösung aller Probleme der Nachfolgeregierung. Es ist ein Ausdruck purer Missachtung, dass die Regierungsfraktionen den anwesenden Vertretern der Gewerkschaften die Möglichkeit zur Stellungnahme verweigert haben. Im Änderungsantrag waren Regelungen, die bislang nicht Gegenstand der
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Seite 1/2 Anhörung waren. Dass weder SPD, Grüne und SSW noch die Justizministerin die Bediensteten und ihre berechtigten Sorgen ernst nehmen, wird sicherlich Auswirkungen auf die Justiz haben“, so Ostmeier.
Spoorendonk habe lediglich personellen Mehrbedarf angedeutet, der in ihrem aufwachsenden Konzept dann natürlich durch das Parlament erfüllt werden müsse. Zur Höhe wollte sie keine Aussage machen. „Sie kippt ihrer Nachfolgerin oder ihrem Nachfolger das Problem vor die Füße“, sagte Ostmeier.



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