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Daniel Günther: Ohne gemeinsame Linie in der Flüchtlingspolitik kann die Landesregierung mit den Kommunen nicht verhandeln
InnenpolitikNr. 247/16 vom 31. Mai 2016Daniel Günther: Ohne gemeinsame Linie in der Flüchtlingspolitik kann die Landesregierung mit den Kommunen nicht verhandelnDer Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat SPD, Grüne und SSW angesichts der erneuten Verweigerung von Gesprächen über aktuelle Fragen der Flüchtlingspolitik durch Innenminister Stefan Studt heute (31. Mai 2016) aufgefordert, schnell eine gemeinsame Linie zu finden:„Vor wenigen Wochen hat der Bund Gesprächsbedarf angemeldet. Jetzt weisen die Kommunen auf Probleme hin. Weil SPD, Grüne und SSW sich seit Monaten auf keine gemeinsame Linie über entscheidende Fragen der Flüchtlingspolitik einigen können, wird die Lösung drängender Fragen verschoben“, erklärte Günther in Kiel.Bereits in der Frage der Zustimmung zu den auf Bundesebene vereinbarten Asylpaketen sei immer wieder Uneinigkeit deutlich geworden, die am Ende zu Enthaltungen im Bundesrat führte.„Da diese Asylpakete am Ende ohne Zustimmung Schleswig-Holsteins verabschiedet wurden, sind sie nun Gesetz. Wenn es Einigkeit über die Umsetzung geben würde, könnte der Innenminister die vom Bund und den Kommunen geforderten Gespräche führen und drängende Fragen verbindlich klären. Dazu ist er aber nicht in der Lage“, so Günther. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 Deshalb könnten beispielsweise die Folgen der schnelleren Bearbeitungszeiten des BAMF im Land nicht geklärt werden.„Wo und wie sollen Integrationsleistungen erbracht werden, wenn die Asylbewerber nicht mehr monatelang in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben? Wie werden diese finanziert? Wie wird so schnell eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge sichergestellt, bzw. ist diese vom Land überhaupt gewollt? Wie wird – nach der schnellen Entscheidung durch das BAMF – im Falle einer Ablehnung die Rückführung organisiert? Und wie werden im Fall einer Anerkennung unverzüglich Maßnahmen zur Arbeitsaufnahme eingeleitet? Mit all diesen Fragen lässt der Innenminister die Kommunen allein“, so Günther. Seite 2/2