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29.04.16
17:15 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Landeskinderschutzbericht

Presseinformation

Landtagsfraktion Rede wurde zu Protokoll gegeben Schleswig-Holstein TOP 48 – Landeskinderschutzbericht Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Landeshaus Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Marret Bohn: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 214.16 / 29.04.2016



Wir brauchen einen langen Atem – auf allen politi- schen Ebenen. Aber den haben wir!
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in Schleswig-Holstein seit 2014 Verfas- sungsrang. Ich kann mich gut daran erinnern, weil der Abgeordnete Rasmus Andresen und ich, für die grüne Fraktion, Mitglieder der Arbeitsgruppe für diese Verfassungsän- derung waren.
Artikel zehn unsere Landesverfassung* stellt Kinder und Jugendliche unter den beson- deren Schutz der öffentlichen Hand. Kindgerechte Lebensverhältnisse sollen geschaf- fen werden. Den Bedürfnissen und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen soll Rechnung getragen werden. Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie ha- ben Anspruch auf gewaltfreie Erziehung, Bildung, soziale Sicherheit und Förderung ih- rer Entwicklung. Damit nimmt die Schleswig-Holsteinische Verfassung Bezug auf die UN-Kinderkonvention.
Schleswig-Holstein hat 2008 als erstes Bundesland ein eigenes Kinderschutzgesetz verabschiedet. Damit waren wir Impulsgeber für die anderen Bundesländer und den Bund. Ein wichtiger Baustein unseres Kinderschutzgesetzes ist die regelmäßige Be- richterstattung über die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen in Schles- wig-Holstein. Diese Kinderschutzberichte werden von einer eigens eingerichteten Ex- pertenkommission erarbeitet. Sie sind eine unverzichtbare Grundlage für die politischen Entscheidungen.
Heute liegt uns das dritte Berichtswerk vor. Es ist der zweite Teil des zweiten Landes- kinderschutzberichtes. Der zweite Kinderschutzbericht wird aus guten Gründen in zwei eigenständigen Teilen veröffentlicht. Seite 1 von 2 Mit dem ersten Berichtssteil „Frühe Hilfen“ haben wir uns 2013/14 auseinandergesetzt. Heute diskutieren wir den zweiten Teil „über die Gefahren für das körperliche, geistige und seelische Wohl“.
Der Bericht zeigt deutlich, wie es Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein wirk- lich geht. Sie zeigen uns, was Politik und Verwaltung, Vereine und Verbände, Ämter und Behörden, Schule und Kita, ÄrztInnen und für ihr Wohlergehen bereits tun. Und sie zeigen uns, was darüber hinaus noch getan werden sollte. Erfreulich ist, dass die Kin- derschutzkommission ein gutes Zeugnis ausstellt. Darüber freuen wir uns.
Die Kommission zeigt aber auch deutlich auf, wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören die Themen Kinderarmut und Kindesvernachlässigung – leider. Diese Problemlagen sind alles andere als neu, aber sie sind trotz aller Bemühungen noch nicht behoben. Ihre Ursachen sind komplex und vielfältig. Lösungen müssen ebenso breit gefächert sein. Wir brauchen einen langen Atem – auf allen politischen Ebenen. Aber den haben wir.
Weitere Themenfelder nimmt die Kinderschutzkommission neu bzw. verstärkt in den Blick. Viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge suchen bei uns Schutz und Asyl. Um sie müssen wir uns intensiv kümmern. Das liegt auf der Hand und das ist selbstver- ständlich.
Auch viele andere Kinder sind traumatisiert. Zum Beispiel Kinder, deren Eltern psy- chisch erkrankt oder suchtkrank sind. Diese Familien benötigen Unterstützung und in- tensive Hilfestellungen. Hier müssen wir mehr tun.
Ein weiteres wichtiges, aber häufig tabuisiertes Thema ist sexueller Missbrauch. Ganz besonders bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung scheint sich ein Dunkelfeld aufzutun. Hier wollen und werden wir genauer hinsehen! Wir dürfen Kinder und ihre Familien nicht allein lassen.
Die ExpertInnen der Kinderschutzkommission haben intensiv gearbeitet und diskutiert. Ihre Berichte sind ausführlich, konkret und nach vorne gerichtet. Die Berichte fassen zusammen, analysieren, bewerten, loben und kritisieren. Und sie geben dort Empfeh- lungen, wo sich konkrete Lösungsansätze anbieten, z. B. (S. 135):
1. Die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ sollte fortgeführt werden. 2. Die Netzwerkkoordination der Kommunen sollte weiter unterstützt werden. 3. Die Landesinitiative Schutzengel sollte fortgeschrieben werden. 4. Auf Bundesebene muss ein individueller Rechtsanspruch auf Frühe Hilfen veran- kert werden.
Ich danke den Mitgliedern der Kinderschutzkommission für ihre hervorragende Arbeit. Wir nehmen ihre Voten und Vorschläge sehr ernst. Ich freue mich auf den nächsten Bericht in der kommenden Legislatur.
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