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28.04.16 , 17:19 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 23: Kreditermächtigung in geordnetem Verfahren reduzieren - Rede zu Protokoll!

Rede zu Protokoll gegeben!



Kiel, 28. April 2016


TOP 23, Kreditrahmen der hsh portfoliomanagement AöR senken, Milliardenrisiken für die Länderhaushalte reduzieren (Drs. 18/4072neu)



Thomas Rother:
Kreditermächtigung in geordnetem Verfahren reduzieren


Die heutige Diskussion ist nicht neu. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres, im Rahmen der Debatte über die Einrichtung HSH Portfoliomanagement Anstalt des öffentlichen Rechts, war der Kreditrahmen der Anstalt Thema. Damals wollte die CDU-Fraktion – was vom Verfahren her widersinnig gewesen wäre – noch in die ausverhandelten und von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Staatsverträge nachträglich hineinschreiben, dass der Kreditrahmen auf 3,1 Mrd. Euro begrenzt werden sollte. Den Kapitalbedarf vorweg schon pauschal einzuschränken macht damals wie heute keinen Sinn.
Wir haben im Dezember aber bereits signalisiert, dass wir bereit sind, die Landesregierung zu bitten, mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg in Verhandlungen zur Reduzierung der Kreditermächtigung im Umfang von 6,2 Mrd. Euro einzutreten. Allerdings erst, sobald absehbar wird, welcher tatsächliche Kapitalbedarf erforderlich ist.
Mittlerweile ist bekannt geworden, dass damit zu rechnen ist, dass vorerst lediglich ein Wertpapier-Portfolio im Umfang von 5 Mrd. Euro auf die HSH Portfoliomanagement AöR übertragen wird. 2



Dennoch hat sich die Sachlage damit nicht grundlegend geändert. Denn unbenommen von der zunächst beabsichtigten Übertragung im Buchwert von 5 Mrd. Euro besteht auf Basis der Verständigung mit der Europäischen Kommission auch weiterhin die Möglichkeit, während des gesamten laufenden Privatisierungszeitraumes ein Portfolio im Umfang von 6,2 Mrd. Euro zu übertragen.
Zudem kennen wir noch nicht den Marktwert des zu übertragenden Portfolios. Dieser tatsächliche Marktwert befindet sich noch im Ermittlungsverfahren durch die beratende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Erst nach Abschluss des Marktpreisbestimmungsverfahrens kann der tatsächliche Übertragungspreis festgelegt werden. In den Kreditrahmen müssten zudem natürlich auch die Betriebskosten des Portfoliomanagements und die Zinslasten einbezogen werden.
Daher ist der Ursprungs-FDP-Antrag seiner Zeit etwas voraus, da der dort genannte „feststehende Bedarf“ eben noch gar nicht feststeht.
Nach der vollständigen Übertragung des Wertpapier-Portfolios – also nach endgültiger Kaufpreisfestlegung und Transaktion – ist die Forderung nach Reduzierung des Kreditrahmens und in der Konsequenz der Änderung des Staatsvertrages allerdings vollkommen berechtigt.
Angesichts des Verfahrens kann mit einer Verständigung über den genauen Betrag einer möglichen Reduzierung des Kreditrahmens frühestens im zweiten Halbjahr gerechnet werden.
Der fast wortgleiche Antrag der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ist dort gestern beraten und in den Ausschuss für öffentliche Unternehmen überwiesen worden.
Mit dem Änderungsantrag möchten wir deutlich machen, dass auch wir das Anliegen der FDP im Prinzip unterstützen. Und ich bedanke mich für die Verständigung über eine Neuformulierung, weil wir das Ganze dann mit deutlicher Positionierung gemeinsam in ein geordnetes Verfahren einbringen können.

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