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09.03.16 , 12:48 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Bestattungsrecht

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Be- Landeshaus stattungsgesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Detlef Matthiessen: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 122.16 / 09.03.2016 Menschenwürde ist auch Totenwürde
Meine Damen und Herren,
Ich habe in den vergangenen Tagen erfahren, dass das Thema Bestattung die Herzen der Menschen bewegt. Sobald ich erwähnt habe, ich solle zu dem Thema Änderung des Be- stattungsgesetzes reden, war es das bestimmende Thema. Jeder/jede hat ganz eigene Er- fahrungen gemacht. Viele empfinden den Staat als bestimmerisch und einmischig in private Angelegenheiten, wie der Staat die Bestattungspflicht mit Friedhofszwang usw. gesetzlich festgelegt hat.
Der Umgang mit den Toten ist ein bedeutender Bestandteil der Kultur. Die Terrakotta- Armeen in China, die Pyramiden in Ägypten, die Kulturen Mesopotamiens, die alle Toten- verehrung und aufwändige Grabanlagen aufweisen:
Alle Kulturen weltweit und zu allen Zeiten haben Rituale und Gebäude bzw. Grabstätten, um ihren Toten Würde und Bedeutung zu geben.
Es ist eine Dekade her, da haben wir das Landesbestattungsgesetz umfänglich geändert. Bestattung im Leichentuch statt Sarg sollte Muslimen die Bestattung in ihrer neuen Heimat Deutschland ermöglichen, Informationspflicht bei Fehlgeburten, neue Definition der Seebe- stattung und vieles mehr.
Ursprünglich sollte mit dem Bestattungsrecht der Ausbreitung von Seuchen vorgebeugt
Seite 1 von 3 werden. Daran ist im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle nicht zu denken. Bei dem Thema „wohin mit der Asche?“ geht es ausschließlich um ethische ggf. um religiöse Fra- gen.
Die Piraten wollen das Bestattungsgesetz liberalisieren. Wie weit darf das gehen?
Hier ist insbesondere die Abkehr vom Friedhofszwang zu diskutieren. Damit wird gleichzei- tig die Öffentlichkeit der Totenstätte aufgegeben. Der Zugang zur Grabstätte wird in die De- finitionsmacht der Bestattungspflichtigen gestellt. Die Bestattungspflichtigen haben auch die Totenwürde zu wahren. Wie weit sollte die Liberalisierung des Bestattungsrechts gehen?
Opas Asche in die Restmülltonne?
Da zuckt auch derjenige zusammen, der den Staat für völlig anmaßend hält, wie er den Umgang mit Gestorbenen einengt.
Zur Würde des Menschen gehört auch die Totenwürde. Wir werden darüber sprechen müssen, ob die Art, wie diese Würde gewahrt wird, Privatangelegenheit ist. Ob die private Aufbewahrung der Urne, das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück mit der To- tenwürde vereinbar ist. Welche Anforderung sind an die Willensbekundung zu stellen, die Voraussetzung für die Privatisierung der Grabstätte werden soll? Dieselben wie für das Er- stellen eines Testaments?
Es werden in dem Gesetzentwurf neue Aufgaben für Gemeinden normiert. Das Ausstreuen der Asche bedarf einer kommunalen Genehmigung. Ebenso das Aufbewahren der Urne in der Wohnung.
Ob die Gemeinden über die neuen Aufgaben begeistert sind, darf bezweifelt werden, zumal die Prüfung der beantragten neuen privaten Grabstätte nicht näher definiert wird.
Auch wenn Viele das Gefühl haben, es sollte freiheitlicher werden, scheint der tatsächliche Bedarf nach neuen Regeln eher gering zu sein. In Bremen sind nach der Liberalisierung le- diglich 30 Anträge gestellt worden.
Der Dalai Lama sagt: Ethik ist wichtiger als Religion. Er fordert eine säkulare Ethik ange- sichts des um sich greifenden religiösen Fundamentalismus zum einen und einer zuneh- menden Abkehr von Religion zum anderen. Religion und traditionelle Riten – ersatzlos ge- strichen – tut der Menschheit nicht gut.


2 Nehmen wir doch diese Gedanken mit in die Befassung des Bestattungsgesetzes.



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