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Peter Sönnichsen: Gesetzentwurf ist Unverbindlichkeit in Perfektion
KulturpolitikNr. 093/16 vom 18. Februar 2016Peter Sönnichsen: Gesetzentwurf ist Unverbindlichkeit in PerfektionDer kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Sönnichsen, hat heute (18. Februar 2016) das geplante Bibliothekengesetz als einen „zahnlosen Tiger“ bezeichnet.„Dass sich selbst die Kulturministerin nach der zweiten Kabinettsfassung nur mit einer Pressemeldung begnügt hat und SPD und Grüne sogar gänzlich darauf verzichtet haben, zeigt, wie wenig die Regierungskoalition bei dem Gesetzentwurf zu jubeln hat“, so Sönnichsen. Der Ministerin sei offenkundig nicht der große Wurf gelungen, obwohl sie in vielen Gesprächsrunden deutlich gemacht habe, wie ernst ihr das Anliegen sei, das Bibliothekenwesen weiterzuentwickeln.„Der Gesetzentwurf wird dem allerdings nicht gerecht. Zur Zielerreichung ist noch viel Überzeugungsarbeit erforderlich, nicht bei den handelnden Akteuren oder gar bei mir, sondern in der Regierungskoalition und im Kabinett“, so Sönnichsen.Der Gesetzentwurf würde Aufgaben lediglich beschreiben und versichern, dass keine neuen Aufgaben geschaffen werden, bloß um Konnexität zu vermeiden. „Dabei tragen die Kommunen ohnehin die Kosten. Das Geld wird zwar vom Land überwiesen, es kommt aber aus der Schatulle der Kommunen“, unterstrich Sönnichsen. So würden die Mittel den Kommunen bereits im Zuge Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 des Vorwegabzuges beim Kommunalen Finanzausgleich abgezogen.„Sie, Frau Ministerien haben alle Akteure im Vorfeld dieser Ersten Lesung wissen lassen, es reiche nicht, immer nur nach Geld zu rufen. Aber genau das ist der Knackpunkt!“, so Sönnichsen.Im Gegensatz zum Gesetzentwurf des SSW aus der 17. Wahlperiode würden sich im aktuellen Gesetzentwurf keinerlei Verpflichtungen mehr finden, kritisierte der Kulturpolitiker ebenfalls. „Sie wollen in Abstimmung der Gemeinden ein System an Öffentlichen Büchereien, sodass alle Einwohnerinnen und Einwohner in angemessener räumlicher Nähe Zugang zu Bibliotheken haben, trauen sich aber nicht einmal ins Gesetz zu schreiben, dass dort, wo Stadtbibliotheken nicht eingerichtet sind, Fahrbüchereien vorgehalten werden müssen. Stattdessen belassen Sie es bei einem „können“. Wie wollen Sie das durchsetzen?“, kritisierte Sönnichsen. Seite 2/2