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17.02.16 , 16:52 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 11: Die zunehmende Bedeutung des Völker- und Europarechtes besser berücksichtigen

Innenpolitik
Nr. 088/16 vom 17. Februar 2016
Barbara Ostmeier zu TOP 11: Die zunehmende Bedeutung des Völker- und Europarechtes besser berücksichtigen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Um es gleich ganz deutlich zu sagen wo die Reise hingeht: Der Antrag des Kollegen Dr. Klug ist nachvollziehbar und zeitgemäß. Vom ersten Semester an prägt das europäische Recht die Ausbildung junger Juristen. Wer sich heute die Veranstaltungsverzeichnisse der juristischen Fakultäten ansieht stellt fest, dass es eine breite Palette an Vorlesungen, Seminaren und Übungen rund um das europäische und auch das internationale Recht gibt. Denn in zunehmendem Maße haben Völker – und Europarecht die innerstaatlichen Regelungen verändert.
Die Bedeutung des Ausländerrechts liegt ganz aktuell auf der Hand und wird Verwaltungsbehörden und Gerichte, insbesondere Verwaltungsgerichte beschäftigen. Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurden auch Umweltschutzziele zum Gegenstand des Vertrages der Europäischen Gemeinschaft, mit Auswirkungen auf die europäische Handels- und Wirtschafts- und Agrarpolitik.
Längst ist es auch nichts ungewöhnliches mehr, wenn Berufstätige in verschiedenen europäischen Staaten leben und arbeiten,- oder sich mit dem Gedanken tragen, den Lebensabend im europäischen Ausland zu verbringen.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Dementsprechend ist das Europarecht längst auch Prüfungsbestandteil.
Das Ziel des Antrags ist es, Referendaren verstärkt und vereinfacht zu ermöglichen, sich bei internationalen Institutionen ausbilden zu lassen. Die Plätze für solch eine Ausbildung sind stark begrenzt. Und die wenigen vorhandenen Plätze orientieren sich nicht am Ausbildungsrhythmus in Schleswig-Holstein. Deshalb ist es der richtige Weg, in der Ausbildungsordnung mehr Flexibilität zu schaffen.
Der Antrag verweist in diesem Zusammenhang auf eine Regelung im Hamburger Juristenausbildungsgesetz. Sowohl in Schleswig-Holstein, als auch in Hamburg dauert die Anwaltsstation neun Monate. Damit ist sie die längste aller Ausbildungsstationen.
Ich halte es durchaus für eine sinnvolle Idee, zu prüfen, ob die Unterbrechung der Anwaltsstation zugunsten einer Station bei einer internationalen Institution ein gangbarer Weg ist. Nach der Schleswig-Holsteinischen Juristenausbildungsverordnung besteht bereits die Möglichkeit, im Interesse der Ausbildung von der festgelegten Ausbildungsreihenfolge abzuweichen. Der Vorschlag der FDP würde zu einer weiteren Flexibilisierung führen.
Das Ziel des Antrags unterstütze ich uneingeschränkt. Ich fände es gut, wenn wir ein möglichst schlankes Verfahren finden könnten, um mögliche offene Fragen zu klären und uns vielleicht auch eine Rückmeldung aus Hamburg über die Erfahrungen mit dieser Regelung einzuholen. Vielleicht gibt es Nachtsteuerungsbedarf, vielleicht gibt es weitergehende Vorschläge.
Vielleicht bietet sich hier im Ausschuss ein Expertengespräch anstelle einer langwierigen Anhörung an. Ich denke, wir könnten so gemeinsam und zügig zu einer guten Lösung kommen. Deshalb beantrage ich, dass wir den Antrag im Innen- und Rechtsausschuss auch unter diesem Gesichtspunkt beraten.



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