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Marret Bohn zur Wohlfahrtspflege
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 5 – Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrts- Pressesprecherin pflege in Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn: 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Wir brauchen kein Gesetz als www.sh.gruene-fraktion.de Schnellschuss Nr. 077.16 / 17.02.2016 Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine zentrale Säule unseres Sozialstaates. Sie fasst alle Dienste und Einrichtungen zusammen, die sich in freigemeinnütziger Trägerschaft befin- den und im sozialen Bereich sowie im Gesundheitswesen tätig sind. Die Freie Wohl- fahrtspflege arbeitet unabhängig, aber partnerschaftlich mit den öffentlichen Sozialleis- tungsträgern zusammen. Durch diese sinnvolle und wirksame Zusammenarbeit ergän- zen sich die sozialen Angebote. Das ist gut für diejenigen, die Hilfe und Unterstützung brauchen. Als letztes Jahr innerhalb kurzer Zeit viele Menschen als Flüchtlinge zu uns kamen, ha- ben die Wohlfahrtsverbände einmal mehr deutlich gemacht, was in ihnen steckt. Ihre Or- ganisationen und ihr Engagement haben aus meiner Sicht einen enormen Beitrag dazu geleistet die Lage gut zu meistern. Die vorrangige Wahrnehmung sozialstaatlicher Auf- gaben durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hat sich seit Jahrzehnten in Schleswig-Holstein bewährt. Die Wohlfahrtsverbände erhalten zur Erfüllung ihrer Aufga- ben entsprechende Fördermittel. Bislang geschieht dies im Rahmen des Sozialvertrag I. Ein Landeswohlfahrtsgesetz ist ein Instrument, um die wertvolle und unverzichtbare Ar- beit der Freien Wohlfahrtspflege noch besser abzusichern. Ein Wohlfahrtsgesetz bietet noch mehr Planungssicherheit. Es würde – wenn es gut gemacht ist – Bürokratie abbau- en und die Verlässlichkeit der Zusammenarbeit auf ein noch besseres und solideres Fundament stellen. Wir Grüne können die Argumente der Wohlfahrtsverbände gut nach- vollziehen und stehen einem solchen Gesetz positiv gegenüber. Die Wohlfahrtsverbände stehen als Träger zahlreicher Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen in Schleswig- Holstein wie niemand sonst für das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement im Haupt- und Ehrenamt. Diese gute Zusammenarbeit kann durch ein Gesetz mit mehr Verbindlichkeit untermalt werden. Wir brauchen das Rad nicht neu zu erfinden. In Niedersachen gibt es ein Landeswohl- fahrtsgesetz schon. Es wurde im Dezember 2014 beschlossen und ist damit noch ziem- lich jung. Trotzdem gibt es schon Probleme. Aktuell liegt eine Klage gegen das Gesetz vor. Damit ist es auf Eis gelegt. Darüber hinaus stellen sich beihilferechtliche Fragen, die auf der europäischen Ebene geklärt werden müssen. Seite 1 von 2 Das sind grundsätzlich keine Argumente gegen ein solches Gesetz. Kinderkrankheiten sind bei neuen rechtlichen Regelungen nicht immer auszuschließen. Sie können geheilt werden. Aber warum sollten wir ohne Not dieselben Fehler machen? Die Freie Wohl- fahrtspflege in Schleswig-Holstein funktioniert. Wir haben einen bestehenden Vertrag bis zum 31.12.2018. Dass die CDU die Sozialpolitik entdeckt, freut mich sehr. Der Gesetzentwurf ist jedoch, was den Zeitpunkt angeht, aus der Zeit gefallen. Was wir nicht brauchen, ist ein neues Gesetz als Schnellschuss, das dann beklagt wird. Mit einem solchen Vorgehen würden wir den Wohlfahrtsverbänden einen Bärendienst erweisen und das wollen wir nicht. Es würde zu weniger Sicherheit für die Verbände führen. Das ist nicht unser Ziel. Wir möch- ten ihn deshalb in die Fachausschüsse überweisen und uns dort berichten lassen, was in Niedersachen gut und was nicht so gut gelaufen ist. Was es mit der Beihilfe auf sich hat und wie wir diesen Aspekten gerecht werden können. Ich beantrage für unsere Fraktion die Überweisung in den Ausschuss und freue mich auf die weitere Beratung. *** 2