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Barbara Ostmeier: CDU-Fraktion fordert personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaften im Land
JustizpolitikNr. 018/16 vom 15. Januar 2016Barbara Ostmeier: CDU-Fraktion fordert personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaften im LandIn einem Antrag für die kommende Landtagssitzung fordert die CDU-Fraktion eine personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaften im Land. Die justizpolitische Sprecherin Barbara Ostmeier begründet dies mit der stetig steigenden Belastung der Justiz:„Genau wie im Bereich der Polizei nimmt auch in der Justiz die Aufgabendichte deutlich zu. Die CDU-Fraktion hat bereits an verschiedenen Stellen aufgezeigt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften dem kaum noch Herr werden können. Die extreme Dauer einiger Verfahren ist hierfür ein klarer Beleg. Das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat wird nur erhalten bleiben, wenn die Verfolgung von Straftaten konsequent erfolgt. Das bedeutet nicht nur, dass wir entsprechende Gesetze brauchen, sondern es bedarf auch einer Justizausstattung, die in der Lage ist, dieses Recht durchzusetzen. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen. Ohne die erforderliche personelle Ausstattung funktioniert dies nicht“, so Ostmeier.Angesichts der wachsenden Belastungssituation müssten mindestens fünf zusätzliche Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dauerhaft geschaffen werden. Die Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ergebe sich unter anderem aus der kontinuierlich steigenden Komplexität der Ermittlungen. Grenzüberschreitende Banden- und Wirtschaftskriminalität forderten ihren Tribut, so die CDU-Abgeordnete. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 „Die zusätzlichen Stellen bei den Staatsanwaltschaften können nur ein erster Schritt sein. Wir müssen sicherstellen, dass die gesamte Justiz mit der aufgezeigten Entwicklung Schritt hält. Neben der Förderung von Instrumenten wie der Mediation muss die Landesregierung auch prüfen, wie sich die Aufgabendichte in welchen Bereichen der Justiz entwickelt hat. Nur wenn wir dies wissen, können wir entsprechend reagieren und sicherstellen, dass die Justiz ihre Aufgaben dauerhaft bewältigen kann. Das ist kein Selbstzweck sondern entspricht dem Rechtsgewährungsanspruch eines jeden Bürgers in Schleswig-Holstein, auch vor dem Hintergrund einer steigenden Klagebereitschaft Betroffener“, so Ostmeier abschließend.Link zum Antrag: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3700/drucksache-18-3730.pdf Seite 2/2