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17.12.15 , 16:48 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zu Smart Metern

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 21 – Kein Zwangseinbau von "Smart Metern" - Daten- Pressesprecherin schutz bei der Digitalisierung Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Detlef Matthiessen: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 512.15 / 17.12.2015


Kunden sollen Könige sein – nicht die Stromkonzerne
Eigentlich müssten die Piraten sich keine Sorgen machen. Die Intention ihres Antrages wird im bestehenden Rechtsrahmen voll erfüllt, und zwar im Gesetz über die Elektrizi- täts- und Gasversorgung (EnWG) Paragraph 40 Absatz 5, der da lautet:
„Lieferanten haben daneben stets mindestens einen Tarif anzubieten, für den die Da- tenaufzeichnung und -übermittlung auf die Mitteilung der … verbrauchten Gesamt- strommenge begrenzt bleibt.“
Das ist ja der herkömmliche Ferraris-Zähler, der nur die Strommenge in Kilowattstun- den misst und einmal im Jahr abgelesen wird. Doch schon bei Max und Moritz steht: Aber wehe, wehe, wehe! Wenn ich auf das Ende sehe! Bei dem Gesetzentwurf zur Di- gitalisierung der Energiewende heißt es unter C. Alternativen: Alternativen zu dem vor- liegenden Ansatz….gibt es nicht.
Der Gesetzentwurf nebst Einführung und Begründung umfasst 197 Seiten und im Pa- ragraph 46 gibt es 11 Ermächtigungen für das Ministerium, im Paragraph 47 (1) 6 und Paragraph 47 (2) 14 Kompetenzerteilungen für Festlegungen der Bundesnetzagentur. Das macht den Gesetzentwurf schon mal verdächtig.
Wir Grüne haben schon 2008 mit der Drucksache 16/2165 unter der Überschrift „Strompreisstruktur ökologisch und sozial ausgestalten“ folgendes gefordert: Mit neuen intelligenten Messgeräten (smart metering, Stromwertampel) soll den Kun- den der jeweils geltende Preis transparent angezeigt werden.
Wir waren also für intelligente Zähler und Netze und sind es immer noch. Es ist nämlich so: Alle Welt redet vom Strommarkt. Bitte? Markt? Die Endkunden jedenfalls sind am Marktgeschehen nicht beteiligt. Vor dem Zähler steigt und fällt der Preis. Tagsüber teu- rer als nachts. Im Winter ist die Nachfrage höher als im Sommer. Tageslastgänge und Seite 1 von 4 saisonale Lastgänge mit unterschiedlicher Nachfrage – besser ausgedrückt: unter- schiedlichem Stromverbrauch – und entsprechend schwankenden Preisen. Hinter dem Zähler wird aus der Preiskurve ein waagerechter Strich. Der Strom kostet immer das Gleiche.
Der Kunde merkt nicht, und kann nicht merken, ob der Strom teuer oder billig ist, wenn er oder sie in die Sauna geht, bügelt, das E-Auto lädt, wäscht, kocht, heizt. Ob die Tischlerei den Kompressor anschaltet oder aus, ob die Wurstfabrik kühlt oder das Schöpfwerk die Marsch entwässert. Sie alle empfangen kein Preissignal und können nicht auf das Marktgeschehen reagieren. Sie sind nicht flexibel. Sie wissen hinter dem Zähler nicht, was sich vor dem Zähler tut.
Sie könnten ihre Last verlagern, wenn sie ein Preissignal empfangen würden. Aha, dienstagmorgens um 11.00 Uhr im Winter und der Wind weht nur schwach? Die Stromwertampel zeigt dunkelrot an: Strom teuer jetzt. Aha, 0:30 Uhr in lauer Sommer- nacht? Die Stromwertampel zeigt ein helles freundliches Grün an: Strom billig jetzt.
Und Tobias Koch, der Sparsame, kann dabei nicht ruhigen Gewissens zusehen und kauft sich im Baumarkt das kleine Preisvorschaltgerät für 20 Euro. Sein E-Auto im Car- port muss ja nur drei Stunden laden über Nacht, hat aber neun Stunden Zeit dafür. Da wird der kleine Automat mal eben auf acht Cent gestellt. Nur unter acht Cent darf er la- den. Und weil der Tobias so’n Schlauer ist, stellt er die Triggerfunktion ein. Der Automat fängt mal mit 7,5 Cent an und sucht sich im Laufe der Zeit den günstigsten Preis für sein Stromzeitfenster.
Sein Nachbar, der Tischler, fast schon eine kleine Fensterfabrik, holt sich lieber eine freie Energieberaterin, und lässt sich Vorschläge machen, wie sein Betrieb auf das Preissignal reagieren soll.
Dazu braucht es nur ein Preissignal vom Netzbetreiber an den Verbraucher. Da haben wir kein Datenschutzproblem, weil gar keine Daten erhoben werden. Die Koalition in Berlin und mit ihr die Stromwirtschaft macht etwas ganz Anderes: Die wollen auch die- se Effizienzen heben, aber der Stromlieferant will es selber steuern und sich die Effizi- enzen nach seinen Bedürfnissen erschließen. Statt immer nur 24 Cent das ganze Jahr, gibt es differenzierte Tarife und Flatrates für die Waschmaschine. Dazu will der Liefe- rant seine Kunden genau kennenlernen. Er will alle Viertelstundenlastprofile oder bes- ser noch minütlich Daten erheben und danach seine Tarife zuschneiden.
Da werden die Kunden genauso durchblicken wie im Dschungel der Handy-Tarife. Mit anderen Worten: Wir stehen vor einer Richtungsentscheidung. Planwirtschaft der gro- ßen Energiekonzerne oder Marktwirtschaft? Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende bedient die Stromindustrie. Die möchte Daten erheben für Marktmodelle und Tarife um ihren Umsatz zu stabilisieren und die Rendite aus dem Stromverkauf zu optimieren. Die Stromindustrie möchte auch säumige Zahler schnell und bequem fern- abschalten, ohne einen Elektriker zur Unterbrechung der Versorgung hinschicken zu müssen. Preise werden nicht an die Kunden übermittelt, sondern mischkalkulatorische Tarife. Der Kunde wird weiterhin so dumm gehalten, wie er heute schon ist. Was wollen wir? Das so genannte Intelligente Netz? Mit der Folge:
 Keiner blickt durch  Datenschutz nein Danke  hoher technischer Aufwand und Normierungsprobleme… 2  Solche Gesetzesungetüme wie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende?
Oder wollen wir ein eher „Simpel and Stupid Grid“, wo am Jahresende ein Strom- Preiszähler ausgelesen wird? Der Eine verbraucht 1500 kWh und zahlt 420 Euro, der Andere verbraucht 1500 kWh und zahlt 270 Euro. Da kann ich kein Datenschutz- problem erkennen. Ist der Kunde König oder der Stromlieferant? Daten nicht zu erhe- ben, ist der beste Datenschutz.
Wir wollen intelligente Netze, aber richtig gemacht. Die Energiewende kann nur funktio- nieren, wenn wir auch die VerbraucherInnen einbeziehen, die nachfragende Seite des Strommarktes. Ohne Demand Side Management (DSM) geht es nicht.
Zum Rechtsrahmen: Neben der Europäischen Richtlinie zu Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG) gilt es vor allem die Energiebinnenmarktrichtlinie (2009/72/EG) umzuset- zen, in der Smart Meter vorgesehen sind. Dort steht es ja ganz richtig: „Die Mitglied- staaten gewährleisten, dass intelligente Messsysteme eingeführt werden, durch die die aktive Beteiligung der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt unterstützt wird.“ Aktive Beteiligung heißt nicht, die Stromindustrie bekommt Verbrauchsdaten vom Kun- den für die Kalkulation von Vertriebsmodellen. Das ist eine völlige Passivstellung des Kunden. Aktive Beteiligung heißt, der Kunde, die Kundin bekommen den Preis vom Netzbetrei- ber übermittelt, um darauf aktiv reagieren zu können.
Meine Vision von der Energiewende sieht so aus: Dem Netzbetreiber als Normadressat eines Strompreis-Strukturgesetzes obliegt die Preisfindung als so genannter Walras- Auktionator. Er übermittelt treuhänderisch neutral den Preis bidirektional in Richtung VerbraucherInnen und StromerzeugerInnen mit dem Ziel, dass Angebot und Nachfrage in ein Gleichgewicht kommen, also Stromerzeugung und Stromverbrauch. Nichts ande- res macht die Börse auch. Damit entspräche die Ökonomie des Strommarktes auch der Physik der Stromversorgung, den Aufgaben eines TSO, Transmission System Operator - auf Deutsch Übertragungsnetzbetreiber mit Regelverantwortung. Der sorgt für 50 Hertz im Netz. Geht der Stromkonsum hoch, geht die Frequenz in die Knie und es muss Leistung, sprich Stromerzeugung, nachbestellt werden. Sinkt die Nachfrage, steigt die Frequenz und Kraftwerke müssen vom Netz.
Fazit: Wir brauchen ökonomische Instrumente auf der Nachfrageseite. Der Gesetzent- wurf zur Digitalisierung der Energiewende leistet jedoch nicht das, was wir brauchen.
Zum Datenschutz. Schauen wir ins Gesetz: Paragraph 49 auf Seite 61, um Ihnen das Suchen zu ersparen. Erhebung, und Nutzung personenbezogener Daten. Wer kriegt überhaupt Zugang zu den Daten?
(1) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich von den in Absatz 2 genannten Stellen, Absatz 2 kommt gleich erhoben, verarbeitet und genutzt werden (berechtigte Stellen) … (2) Zum Umgang mit diesen Daten sind berechtigt: Und jetzt kommt’s: 1. Die Messstellenbetreiber, 2. Die Netzbetreiber, da hat man ja noch eine Vorstellung von 3. Bilanzkoordinatoren, wer ist denn das? 4. Bilanzkreisverantwortliche, aha? Noch nie was von MaBiS gehört? Den Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom?
3 5. Direktvermarktungsunternehmer nach EEG, und 6. Energielieferanten sowie 7. jede Stelle, die über eine schriftliche Einwilligung des Anschlussnutzers verfügt, (3) … und zu guter Letzt noch: Die berechtigten Stellen können die Erhebung, Verarbei- tung und Nutzung auch von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister in ih- rem Auftrag durchführen lassen
Es sind also viele Akteure, die mit den Daten umgehen. So viele und so interessante Daten setzen einen beständigen Reiz zur Eigenbegünstigung. Und auch zur Weiterga- be dieser Daten in welcher Form auch immer an Interessierte, eben auch an Unter- nehmen, die mit aggregierten Daten Märkte steuern wollen. Google lässt grüßen. Für uns Grüne gilt: Einstieg in intelligente Netze ja bitte, aber da muss noch erheblich nachgesteuert werden. Wir wollen den Antrag gerne in den Wirtschaftsausschuss überweisen.
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